Drucksache - 1759/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Berichtigung des Titels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1 VE "Tieckstraße 22" im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 20.07.2010
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1759 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Berichtigung des Titels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1 VE „Tieckstraße 22“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen:

 

         I.            Der Titel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1 VE lautet nun für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 009) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

Begründung

 

Das Verfahren des Bebauungsplanentwurfs I-11-1 VE für das Grundstück Tieckstraße 22 (Flurstück 252 Flur 009) ist mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 1001 vom 11. 05.2010 aufgestellt worden.

 

Das Vermessungsamt machte zwischenzeitlich geltend, dass der Titel des Bebauungsplans zu korrigieren ist, da das Grundstück Tieckstraße 22 noch nicht gebildet sei. Vielmehr handelt es sich um eine Teilfläche des im Liegenschaftskataster geführten Grundstücks Gartenstraße 100. Zur Rechtssicherheit ist daher, vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin, der Titel zu berichtigen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      keine

 

Berlin, den 22.06.2010

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlage: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf I-11-1 VE

 
 

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