Drucksache - 1758/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung des wesentlichen Umfangs der Fahrbahn in der Burgstraße / Anna-Louisa-Karsch- Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
16.11.2010 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda vertagt   
14.12.2010 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 19.07.2010
Anlage
2. Beschlussempfehlung Umweltausschuss vom 14.12.2010
3. Beschluss vom 16.12.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                       1758 / III

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung des wesentlichen Umfangs der Fahrbahn in der Burgstraße/Anna-Louisa-Karsch-Straße

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der wesentliche Umfangs der Fahrbahn in der Burgstraße/Anna-Louisa-Karsch-Straße wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

A)  Begründung:

Fahrbahn und Tragschichten der Verkehrsanlage Burgstraße/Anna-Louisa-Karsch-Straße sind verschlissen, was auf eine abgelaufene Nutzungsdauer hinweist. Eine beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme war nicht möglich, da die vorhandene Betontragschicht aufgrund fehlender fester Gefügestruktur und Porosität die Funktion einer Tragschicht nicht mehr erfüllte.

Das hat zur Folge, dass das Bauvorhaben des wesentlichen Umfangs der Fahrbahn - entgegen der Planung als Unterhaltungsmaßnahme - eine beitragspflichtige Erneuerung nach StrABG ist. Da die Baumaßnahmen nicht unterbrochen werden konnten, kann die Anliegerinformation und Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.

Die Erneuerung des Gehwegs auf der Parkseite ist gemäß § 7 Abs. 7 StrABG nicht beitragsfähig.

Dieses Bauprogramm bietet keine Ausbauvarianten, da nur die für die Funktionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (Vgl. § 1 Abs. 2 StrABG).

 


                                                                                    - 2 -

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs.  3 Straßenausbaubeitragsgesetz
§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die voraussichtlichen Investitionskosten betragen ca. 310.000,00 EURO, davon sind 50 % umlagefähig. Diese Mittel stehen dem Bezirk im Rahmen der Substanzerhaltung von Verkehrsflächen Kapitel 4212, Titel 52101 Unterkonto 260 bzw. aus Mitteln der BWB, zur Verfügung.



 

Einnahmen:

Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 70.000,00 Euro, da Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfach erschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch die Beiträge der Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin werden nicht kassenwirksam.

 

 

2.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke              Gothe

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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