Drucksache - 1757/III
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(Text liegt vor)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1757 / III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplanentwurf I-B5t (Spandauer Vorstadt, mittlerer Bereich) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der Bebauungsplan I-B5t vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 16.7.2008 für das Gelände zwischen Weinmeisterstraße, Neue Schönhauser Straße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 16.7.2008 für das Gelände zwischen Weinmeisterstraße, Neue Schönhauser Straße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
Begründung zu I, II:
Siehe Anlagen
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 22.06.2010
Dr. Christian Hanke Ephraim Gothe
Anlagen · Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf) · Anhörungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet) · Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5t
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