Drucksache - 1757/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf I-B5t (Spandauer Vorstadt, mittlerer Bereich) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
27.10.2010 
53. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 19.07.2010
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Geltungsbereich
Anlage Abwägung
Anlage Begründung
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.11.2010
3. Beschluss vom 18.11.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1757 / III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf I-B5t (Spandauer Vorstadt, mittlerer Bereich) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.         Der Bebauungsplan I-B5t vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 16.7.2008 für das Gelände zwischen Weinmeisterstraße, Neue Schönhauser Straße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.       Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 16.7.2008 für das Gelände zwischen Weinmeisterstraße, Neue Schönhauser Straße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 22.06.2010

 

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                 Ephraim Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

·         Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)

·         Anhörungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)

·         Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5t

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen