Drucksache - 1684/III  

 
 
Betreff: Straßenbenennung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung und KulturBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.05.2010
2. Beschluss vom 20.05.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.01.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1684/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Straßenbenennung Ida von Arnim 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1684/III):

 

„Eine im Zuge der Bauarbeiten auf dem BND-Gelände neu zu benennende Straße erhält den Namen Ida von Arnim.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.01.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Der Vorschlag wurde von der Unterarbeitsgruppe Straßenneu- und –umbenennungen einge-bracht, seitens des BND findet der Vorschlag Zustimmung.

Fachlich bestehen keine Einwände oder Bedenken gegen die Benennung der Erschließungs-straße in Ida-von-Arnim-Straße (Kurzbiographie siehe Anlage).

 

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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