Drucksache - 1683/III  

 
 
Betreff: Teilung des Geltungsbereichs und Änderung des Bebauungsplanentwurfs I-58 für das Gebiet zwischen Gertraudenstraße, Mühlendamm, Spree und Spreekanal im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.05.2010
Anlage Geltungsbereich I-58
Anlage Geltungsbereich I-58b
2. Beschluss vom 20.05.2010

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                  1683 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Teilung des Geltungsbereichs und Änderung des Bebauungsplanentwurfs I-58 für das Gebiet zwischen Gertraudenstraße, Mühlendamm, Spree und Spreekanal im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.05.2010 beschlossen:

 

  1. Der Geltungsbereich des  Bebauungsplanentwurfs I-58 für das Gebiet zwischen Gertraudenstraße, Mühlendamm, Spree und Spreekanal im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird wie folgt geteilt:

 

Der Bebauungsplan I-58a gilt nun  für das Gebiet zwischen Gertraudenstraße, Fischerinsel und Spreekanal und

der Bebauungsplan I-58b gilt nun für das Gebiet zwischen Mühlendamm, Spree, Spreekanal und Fischerinsel im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

  1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes I-58b vom 15.10.2010 wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

 

Begründung

 

Das Bebauungsplanverfahren I-58 ist mit Bezirksamtsbeschluss vom 13.10.1998       aufgestellt worden und nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.07.2000                   zur Rechtsprüfung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angezeigt worden. Die Rechtsprüfung ergab nicht ausräumbare Beanstandungen, so dass eine förmliche Festsetzung des Bebauungsplans bisher nicht möglich war.

 

Die Teilung des Geltungsbereichs und Fortführung des Verfahrens für den Bebauungsplanentwurf I-58b erfolgt nun in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM). Die Mitteilung der geänderten Planungsabsicht nach § 5 AGBauGB ergab mit Schreiben SenStadt II C 37 vom 07.10.2010, dass das Verfahren nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 AGBauGB weitergeführt werden kann.

 

Erforderlich macht das Verfahren, die beabsichtigte Entwicklung des Grundstücks Fischerinsel/Mühlendamm mit Bebauung und Nutzung in Anlehnung an die Ziele des Planwerks Innenstadt und den damit ausgelösten erforderlichen Flächenneuordnungen.

 

 

In Abwendung eines aufwendigen förmlichen Umlegungsverfahrens ist beabsichtigt einen flächengleichen Tausch von Grundstücksflächen des Straßen- und Grünflächenamtes und der WBM zur

 

langfristigen Sicherung einer öffentlichen Gründurchwegung und Neuordnung der Erschließungsflächen für öffentliche und private Belange herbeizuführen.

 

Unverändert gegenüber der anfänglichen Zielsetzung bei Planaufstellung bleibt die Sicherung der vorhandenen öffentlichen Grünanlage und der Gemeinbedarfsfläche im Geltungsbereich. Zugunsten einer besseren Gestaltung der Freiräume ist eine differenziertere Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen beabsichtigt.

 

Mit der Entwicklung des Baugrundstücks an der Ecke Fischerinsel/Mühlendamm ist die Wiederaufnahme der historischen Straßenflucht mittels einer öffentlichen Gründurchwegung zwischen Spreekanal und Mühlendamm vorgesehen. Die vorhandene Freifläche jenseits der Straße Fischerinsel im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-58a findet ihre Fortsetzung mit der Festsetzung einer privaten Grünanlage im Geltungsbereich. Die hier entfallenen Stellplätze sollen auf einer privaten und zu begrünenden Verkehrsfläche jenseits der öffentlichen Gründurchwegung nachgewiesen werden.

 

Der Flächennutzungsplan für Berlin weist eine Wohnbaufläche W1 und eine Gründurchwegung entlang Spreekanal und Spree aus. Die Bereichsentwicklungsplanung des Bezirks Mitte sieht Mischgebiet, Wohnen, Gemeinbedarf Kultur und öffentliche Grünfläche vor.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      keine

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                               Gothe

Bezirksbürgermeister                                                          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlage:

Bebauungsplanentwurf I-58 vom 20.04.2000 mit Deckblatt vom 07.07.2000

Bebauungsplanentwurf I-58b vom 15.01.2010

 

 
 

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