Drucksache - 1658/III  

 
 
Betreff: Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung zur Behebung eines Formfehlers für die Bebauungspläne I-B5a, I-B5b, I-B5m und I-B5u (Spandauer Vorstadt) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2010
Anlage Geltungsbereich I-B5a
Anlage Geltungsbereich I-B5b
Anlage Geltungsbereich I-B5m
Anlage Geltungsbereich I-B5u
2. Beschluss vom 20.05.2010

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1658 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung zur Behebung eines Formfehlers für die Bebauungspläne I-B5a, I-B5b, I-B5m und I-B5u (Spandauer Vorstadt) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 beschlossen:

 

I.           Für den Bebauungsplan I-B5a vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 14.7.2008 für das Gelände zwischen Oranienburger Straße, Linienstraße, Tucholskystraße und Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Behebung eines Formfehlers durchzuführen.

 

II.         Für den Bebauungsplan I-B5b vom 18. Oktober 2006 mit Deckblatt vom 15. Juli 2008 für das Gelände zwischen Tucholskystraße, Linienstraße, Koppenplatz und Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitteist eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Behebung eines Formfehlers durchzuführen.

 

III.        Für den Bebauungsplan I-B5m vom 18. Oktober 2006 mit Deckblatt vom 15. Juli 2008 für das Gelände zwischen Sophienstraße, Rosenthaler Straße, Hackescher Markt, Oranienburger Straße und Große Hamburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Behebung eines Formfehlers durchzuführen.

 

IV.      Für den Bebauungsplan I-B5u vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 10.7.2008 für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße und einem Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Behebung eines Formfehlers durchzuführen.

 

 

Begründung zu I. und II.:

Für die Bebauungspläne I-B5a, I-B5b, I-B5m und I-B5u wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bereits im Jahre 2006 durchgeführt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Jahre 2006 kam es zu einer fehlerhaften Bekanntmachung. In der Bekanntmachung im Amtsblatt als auch in den Bekanntmachungen in der Presse wurde versäumt darauf hinzuweisen, dass und welche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in Bezug auf die ausliegenden Bebauungsplanentwürfe während des Auslegungszeitraumes eingesehen werden können. Dieser Fehler wurde bereits im November 2006 erkannt. Da die fehlerhafte Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung jedoch keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Abwägungsergebnis zur Folge hatte, wie dem Bezirksamt auch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigt wurde, wurde auf eine Wiederholung des Verfahrensschrittes verzichtet. Gemäß Rechtssprechung des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.5.2009 wurde dem Bezirksamt jetzt bekannt, dass Bebauungspläne, deren Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nicht unter Hinweis auf die vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt ist, unwirksam sind.

Für die genannten Bebauungspläne soll daher die öffentliche Auslegung unter Hinweis auf die ausliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer von einem Monat wiederholt werden, um den vorliegenden Formfehler zu beheben.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan unter Kapitel 4610, Titel 53121 zu veranschlagen sind.

 

ca. 5500 €

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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