Drucksache - 1656/III  

 
 
Betreff: Benennung eines privaten Stadtplatzes in Berlin-Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2010
2. Beschluss vom 20.05.2010

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                 1656 / III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Benennung eines privaten Stadtplatzes in Berlin-Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 beschlossen:

 

I.   den an der Anna-Louisa-Karsch-Straße neu entstehenden privaten Stadtplatz in

     „Litfaß-Platz“ zu benennen

 

 

Begründung:

 

In Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-5 VE entstehen im Ortsteil Mitte südlich des Bahnhofes Hackescher Markt 2 Wohn- und Geschäftshäuser und zu dessen Erschließung ein privater Stadtplatz. Die Eigentümer beantragen die Benennung der Platzfläche zwischen der Anna-Louisa-Karsch-Straße und dem Henriette-Herz-Platz in „Litfaß-Platz“

 

Die Benennung des Privatplatzes ist im Sinne § 5 Abs. (1) erforderlich, es bestehen keine fachlichen Hinderungsgründe gegen die Benennung.

 

Die Unterarbeitsgruppe “Straßenumbenennung bzw. Straßenneubenennung” des Ausschusses für Bildung und Kultur wurde über die Benennung des privaten Stadtplatzes informiert.

 

 

Rechtsgrundlage

 

Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 § 5

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:       keine

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                  keine

 

 

Berlin,                                  

 

 

 

Dr. Hanke                                                        Gothe

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 


 

 
 

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