Drucksache - 1646/III  

 
 
Betreff: Lex-Straßenland 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 20.04.2010
2. Beschluss vom 22.04.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.11.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1646/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Lex-Straßenland 2

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1646/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass keine Änderung – weder zukünftig noch rückwirkend – der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungs-gebührenverordnung – SNGebV) mit dem Ziel erfolgt, gebührenpflichtige Sondernutzungen rückwirkend gebührenfrei zu stellen.

 

Kann trotz der Intervention des Bezirksamtes eine rückwirkende Änderung der SNGebV nicht verhindert werden, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die aus der rückwirkenden Änderung resultierenden Einnahmeverluste dem Bezirk in voller Höhe ausgeglichen werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.10.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt ist nicht gewillt, einen Einnahmeverlust aus der nachträglichen Änderung der Sondernutzungsgebührenordnung zugunsten der DSK hinzunehmen. Zu diesem Zweck hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 11.05.2010 gemäß § 6 Abs. 1 AZG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Schlichtung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung bei der Senatsverwaltung für Finanzen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens in dieser Angelegenheit beantragt.

 

Zwischenzeitlich wurde allerdings der gegen die Forderung eingelegte Widerspruch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Bescheid vom 05.08.2010 als unbegründet ver-worfen. Die Widerspruchsführerin hat hiergegen am 07.09.2010 Klage erhoben. Da die An-gelegenheit nunmehr auf dem Gerichtswege entschieden wird, hat das Rechtsamt gegen-über der Senatsverwaltung für Finanzen angeregt, das Schlichtungsverfahren zunächst ruhen zu lassen.

 


                                                                                    - 2 -                                                                      (zu DS 1646/III

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              abhängig vom Ausgang des

                                                                                                                Gerichtsverfahrens

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

 

Berlin, den 12.10.2010            

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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