Drucksache - 1633/III  

 
 
Betreff: INSEK Luisenstadt (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) als Städtebaulicher Rahmenplan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.04.2010
Teil I Analyse
Teil IIa Konzept
Teil IIb Konzept
Plan1 Mängel Potenziale
Plan2 1 Gestaltung
Plan2 2 Gestaltung
Plan3 Verkehr
Plan4 Freiflächen
Plan5 Soziale Infrastruktur
Plan6 Massnahmen
2. Beschluss vom 20.05.2010

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                1633 / III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

INSEK Luisenstadt (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) als Städtebaulicher Rahmenplan

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.03.2010 beschlossen:

 

Das INSEK Luisenstadt als den Städtebaulichen Rahmenplan

 

Begründung

Unterschiedliche immobilienwirtschaftliche Aktivitäten von Eigentümern und Vorhabenträgern, die städtebaulich unbefriedigende Situation entlang des ehemaligen Mauerstreifens sowie Brachflächen und Baulücken in den Gemengelagen entlang der Köpenicker Straße, veranlassten den Bezirk Mitte zu einer grundsätzlichen und bezirksübergreifenden Auseinandersetzung mit den städtebaulichen Entwicklungsperspektiven der Luisenstadt.

Die BVV Mitte ersuchte das Bezirksamt demzufolge mit Beschluss vom 18.12.2008, DS 1071/III, einen städtebaulichen Rahmenplan für die Luisenstadt zu erarbeiten. Mit dem Beschluss sollten insbesondere folgende Ziele verfolgt werden:

-                     Schaffung einer Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere der Brachflächen entlang des ehemaligen Mauerstreifens

-                     Schaffung der Voraussetzungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen

 

Ziel der Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplan war es, das städtebauliche Leitbild ressortübergreifend zu konkretisieren, die Stärken- und Schwächenanalyse entsprechend den heutigen Gegebenheiten neu zu formulieren, die stadtentwicklungspolitischen Ziele und Maßnahmen zu überprüfen und zu ergänzen sowie weitere Stadtumbau- und Stadtteilergänzungserfordernisse herauszuarbeiten.

Der städtebauliche Rahmenplan hat sich zur Sicherung von integrierten Stadtentwicklungszielen in seiner Erarbeitung methodisch an den Vorgaben der integrierten Stadtentwicklungskonzepte (InSEK) orientiert.

 

Im Ergebnis der Erstellung des städtebaulichen Rahmenplans wurden Teilraum- und Blockkonzepte, Maßnahmen und Projektvorschläge entwickelt, die zielgenau die nachhaltige Entwicklung, Stabilisierung und Nachverdichtung des Gebietes befördern. Damit wird die Grundlage einerseits für die Beurteilung von Einzelvorhaben im Rahmen der Nachverdichtung unter besonderer Berücksichtigung der historischen Strukturen sowie zur Aufstellung von Bebauungsplänen sowie anderseits für eine Neubewertung der strategischen Ausrichtung des Programms Stadtumbau Ost und den städtischen Denkmalschutz geschaffen. Ferner liegen Vorschläge für die Abgrenzung einer Kulisse für ein zukünftiges Stadterneuerungsverfahren (Sanierungsgebiet) vor.

 

Zur Vorbereitung und Umsetzung der städtebaulichen Ziele des Rahmenplans Luisenstadt, mit Hilfe von Qualifizierungsverfahren und öffentlichen Leitinvestitionen in soziale Infrastruktur und öffentlichen Raum wie sie im Maßnahmekonzept (s. Anlagen 2.2 bis 2.4 ) genannt sind und die gleichzeitig als Anschubfinanzierung und Rahmensetzung für private Investitionen dienen sollen, bittet der Bezirk Mitte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Empfehlungen des Gutachtens zu folgen und zusätzlich zu der bestehenden Kulisse des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz zwei Gebiete nach dem besonderen Städtebaurecht festzusetzen:

1.      Ein Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB für den nordöstlichen Teil der Luisenstadt entsprechend des vorgeschlagenen Interventionsraum „Strukturwandel“ sowie

2.      die vorhandene aber modifizierte Stadtumbau Ost Kulisse gemäß § 171 b BauGB entsprechend des vorgeschlagenen Interventionsraums Wohnumfeldaufwertung zu aktivieren.

Die empfohlenen neu festzulegenden Kulissen des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsgebiet und Stadtumbau Ost) und zukünftigen Fördergebiete sind in ihrer genauen Abgrenzung der Abb. 9 Empfehlungen für Gebietskulissen  auf Seite 198 des Berichts zum Rahmenplan Luisenstadt zu entnehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

 

b)  Personalwirtschaftliche Ausgaben:                                    Keine

 

 

 

 

Berlin,                                  

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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