Drucksache - 1633/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Anlage liegt als Fraktionsexemplar vorBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte
von Berlin 1633
/ III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage
- zur Kenntnisnahme - über INSEK Luisenstadt (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) als Städtebaulicher Rahmenplan Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.03.2010 beschlossen: Das
INSEK Luisenstadt als den Städtebaulichen Rahmenplan Begründung
Unterschiedliche immobilienwirtschaftliche
Aktivitäten von Eigentümern und Vorhabenträgern, die städtebaulich
unbefriedigende Situation entlang des ehemaligen Mauerstreifens sowie Brachflächen und
Baulücken in den Gemengelagen entlang der Köpenicker Straße, veranlassten den
Bezirk Mitte zu einer grundsätzlichen und bezirksübergreifenden
Auseinandersetzung mit den städtebaulichen Entwicklungsperspektiven der
Luisenstadt. Die BVV Mitte ersuchte das Bezirksamt demzufolge mit
Beschluss vom 18.12.2008, DS 1071/III, einen städtebaulichen Rahmenplan für die
Luisenstadt zu erarbeiten. Mit dem Beschluss sollten insbesondere folgende
Ziele verfolgt werden: -
Schaffung einer
Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere der
Brachflächen entlang des ehemaligen Mauerstreifens -
Schaffung der
Voraussetzungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen Ziel der Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplan war es, das städtebauliche Leitbild ressortübergreifend zu konkretisieren, die Stärken- und Schwächenanalyse entsprechend den heutigen Gegebenheiten neu zu formulieren, die stadtentwicklungspolitischen Ziele und Maßnahmen zu überprüfen und zu ergänzen sowie weitere Stadtumbau- und Stadtteilergänzungserfordernisse herauszuarbeiten. Der städtebauliche Rahmenplan hat sich zur Sicherung von integrierten Stadtentwicklungszielen in seiner Erarbeitung methodisch an den Vorgaben der integrierten Stadtentwicklungskonzepte (InSEK) orientiert. Im Ergebnis
der Erstellung des städtebaulichen Rahmenplans wurden Teilraum- und
Blockkonzepte, Maßnahmen und Projektvorschläge entwickelt, die zielgenau die
nachhaltige Entwicklung, Stabilisierung und Nachverdichtung des Gebietes
befördern. Damit wird die Grundlage einerseits für die Beurteilung von
Einzelvorhaben im Rahmen der Nachverdichtung unter besonderer Berücksichtigung
der historischen Strukturen sowie zur Aufstellung von Bebauungsplänen sowie
anderseits für eine Neubewertung der strategischen Ausrichtung des Programms
Stadtumbau Ost und den städtischen Denkmalschutz geschaffen. Ferner liegen
Vorschläge für die Abgrenzung einer Kulisse für ein zukünftiges
Stadterneuerungsverfahren (Sanierungsgebiet) vor. Zur Vorbereitung und Umsetzung der städtebaulichen
Ziele des Rahmenplans Luisenstadt, mit Hilfe von Qualifizierungsverfahren und
öffentlichen Leitinvestitionen in soziale Infrastruktur und öffentlichen Raum
wie sie im Maßnahmekonzept (s. Anlagen 2.2 bis 2.4 ) genannt sind und die
gleichzeitig als Anschubfinanzierung und Rahmensetzung für private
Investitionen dienen sollen, bittet der Bezirk Mitte die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung den Empfehlungen des Gutachtens zu folgen und zusätzlich zu
der bestehenden Kulisse des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz zwei
Gebiete nach dem besonderen Städtebaurecht festzusetzen: 1.
Ein Sanierungsgebiet
gemäß § 142 BauGB für den nordöstlichen Teil der Luisenstadt entsprechend des
vorgeschlagenen Interventionsraum „Strukturwandel“ sowie 2.
die vorhandene aber
modifizierte Stadtumbau Ost Kulisse gemäß § 171 b BauGB entsprechend des
vorgeschlagenen Interventionsraums Wohnumfeldaufwertung zu aktivieren. Die
empfohlenen neu festzulegenden Kulissen des besonderen Städtebaurechts
(Sanierungsgebiet und Stadtumbau Ost) und zukünftigen Fördergebiete sind in
ihrer genauen Abgrenzung der Abb. 9 Empfehlungen für Gebietskulissen auf Seite 198 des Berichts zum
Rahmenplan Luisenstadt zu entnehmen. Rechtsgrundlage: Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) Baugesetzbuch
(BauGB) Gesetz
zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin,
Dr.
Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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