Drucksache - 1628/III  

 
 
Betreff: Sozialverträgliches Wohnen auch nach der Sanierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion, Fraktion Bü90/Grünen Schauer-Oldenburg Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.04.2010
2. Austauschblatt vom 22.04.2010
3. Beschluss vom 22.04.2010
4. VzK vom 13.08.2010
Anlage zur VzK

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin1628/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Sozialverträgliches Wohnen auch nach der Sanierung

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1628/III):

 

Die BVV begrüßt die bevorstehende Sanierung der Wohnhäuser in der Scharrenstraße 10 - 11 und Borsigstraße 32 u. 33, womit lange aufgeschobene Instandsetzungsmaßnahmen endlich nachgeholt und der Sanierungsstau im Hause beseitigt werden kann. Neben der optischen Verbesserung können so vor allem die Energiebilanz verbessert und die Nebenkosten für die Mieterinnen und Mieter reduziert werden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Land Berlin und der Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH für eine sozialverträgliche Sanierung der Wohnungen in der Scharrenstraße 10 – 11 und Borsigstraße 32 u. 33 einzusetzen.

Neben den dringend notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen ist auf eine maßvolle und sozialverträgliche, an den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter orientierte Modernisierung der Wohnungen und des Hauses zu achten. Es soll insbesondere auf Luxusmodernisierung und von den Mieterinnen und Mietern nicht gewünschte Grundrissänderungen verzichtet werden.

Für die Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sollen alle sich bietenden Möglichkeiten der öffentlichen Förderung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ausgeschöpft werden. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist den Bewohnern anzuzeigen. Dachbegrünung und der Einsatz von Solartechnik möchten geprüft werden.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH wird aufgefordert, dem sozial- und wohnungspolitischen Anspruch folgend bezahlbaren Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung auch nach der Sanierung anzubieten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 10.08.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Instandsetzung und Modernisierung der Objekte Scharrenstraße 10-11, Borsigstraße 33 sowie der Wohnungen in der Borsigstraße 32 erfolgt seitens der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) als reine Privatmaßnahme ohne eine Beteiligung der Sanierungsverwaltungsstelle, da die Objekte außerhalb aller Interventionsräume bzw. eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegen. Es gibt somit keine Genehmigungsvorbehalte.

 

Lediglich bei dem Objekt Borsigstraße 32 erfolgt die Modernisierung der im EG vorhandenen Kindertagesstätte unter Beteiligung Berlins, da diese Infrastrukturmaßnahme noch in der Aufhebungs-Rahmenvereinbarung zum Sanierungsgebiet enthalten ist.

 

Der Handlungsrahmen gestaltet sich damit gemäß dem geltenden Mietrecht und der bestehenden privaten Mietverträge der betroffenen Mietparteien.

 

Der Beschluss der BVV wurde der WBM zur Kenntnisnahme übersandt (s. Anlage).

Die Antwort der WBM wird der BVV weitergeleitet, sobald diese vorliegt.

- 2 -(zu DS 1628/III)

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den 10. August 2010

 

 

 

Dr. HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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