Drucksache - 1626/III
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Inwieweit
müssen Maßnahmen zur Haus/Wohnungsmodernisierung in Milieuschutzgebieten von
den Eigentümer beantragt werden und welche Voraussetzungen müssen für eine
Genehmigung erfüllt werden? 2. Welche
Modernisierungsmaßnahmen hat die Eigentümerin der Borsigstraße 32/33 - die
landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte - beim Bezirksamt beantragt, welche
wurden genehmigt und wie hoch wird die durchschnittliche Mietbelastung nach der
Modernisierung für die Mieter/innen sein? 3. Welchen
Einfluss hat das Bezirksamt im Genehmigungsverfahren auf den umlagefähigen
Modernisierungsmaßnahmenumfang genommen, um eine Verringerung der Mietbelastung
für die Mieter/innen zu erreichen und damit eine Verdrängung zu verhindern? 3a.
Sollte keine Einflussnahme erfolgt sein, warum nicht und kann sich das
Bezirksamt vorstellen, dass eine Warmmietbelastung von über 8.00 €/qm zur
Verdrängung der vorhandenen Mieterschaft führt? |
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