Drucksache - 1624/III
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Durch welche
Maßnahmen gewährleistet das Bezirksamt, dass bei der Genehmigung von
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch Schankvorgärten auf den Gehwegen
ein Mindestabstand von 1,5m zwischen der genehmigten Fläche und anderen
"Begrenzungen" (Strom-/Telefonkästen, Laternen, Bäume
o.ä.) sowie eine befestigte
Gehfläche sichergestellt ist, damit Rollstuhlfahrer oder Personen mit
Kinderwagen an einer solchen Stelle aneinander vorbeikommen? 2. Werden die
Anträge "am Grünen Tisch" entschieden (z.B. anhand von Karten
oder Skizzen) oder wird jeweils die konkrete räumliche Situation vor Ort in
Augenschein genommen bzw. begutachtet? 3. Bei welchen
Gehwegen in der Spandauer Vorstadt geht das Bezirksamt von einem starkem
Fußgängerverkehr aus und wie wird dieser Umstand bei der Antragsbearbeitung
bzw. Genehmigung der Anträge auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland
berücksichtigt? |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |