Drucksache - 1624/III  

 
 
Betreff: Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch Schankvorgärten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 13.04.2010
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

 

1.      Durch welche Maßnahmen gewährleistet das Bezirksamt, dass bei der Genehmigung von Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch Schankvorgärten auf den Gehwegen ein Mindestabstand von 1,5m zwischen der genehmigten Fläche und anderen "Begrenzungen" (Strom-/Telefonkästen, Laternen,  Bäume o.ä.)  sowie eine befestigte Gehfläche sichergestellt ist, damit Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen an einer solchen Stelle aneinander vorbeikommen?

 

2.      Werden die Anträge "am Grünen Tisch" entschieden (z.B. anhand von Karten oder Skizzen) oder wird jeweils die konkrete räumliche Situation vor Ort in Augenschein genommen bzw. begutachtet?

 

3.      Bei welchen Gehwegen in der Spandauer Vorstadt geht das Bezirksamt von einem starkem Fußgängerverkehr aus und wie wird dieser Umstand bei der Antragsbearbeitung bzw. Genehmigung der Anträge auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland berücksichtigt?

 

 
 

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