Wir
fragen das Bezirksamt:
- Welche Schritte hat das Bezirksamt nach dem
Beschluss der BVV für eine teilweise Bebauung der Mauerparkflächen im
Sinne des Beschlusses bisher eingeleitet?
- Hält das Bezirksamt den Beschluss der BVV in
allen seinen Teilbereichen für umsetzbar oder gibt es nach bisherigen
Kenntnissen fachliche bzw. rechtliche Ausschlussgründe?
- Welche Nutzungsbedingungen leiten sich aus dem
städtebaulichen Vertag für das so genannte „Kauflandgrundstück“ an der
Brunnenstraße ab? (Sollte es keinen städtebaulichen Vertag geben, welche
Nutzungseinschränkungen bestehen für dieses Grundstück auf welcher
Grundlage?)