Drucksache - 1613/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Anhörungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-51 bis 1-59 (Rosenthaler Vorstadt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.04.2010
Anlage Anhörung
Anlage Ergebnis
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                              1613 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Anhörungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne 1-51 bis 1-59 (Rosenthaler Vorstadt).

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.03.2010 beschlossen:

 

               I.      Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den Entwürfen der Bebauungspläne
1‑51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-52 für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-67, 68/Anklamer Straße 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-53 für die Grundstücke Rheinsberger Straße 1/Strelitzer Straße 22, Rheinsberger Straße 2-8, 9/Brunnenstraße 146, Brunnenstraße 147-159, Anklamer Straße 44-48 und Strelitzer Straße 8,9,14-21 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-54 für die Grundstücke Rheinsberger Straße 11-18, Ruppiner Straße 45, 46, 49, Anklamer Straße 27-41, Brunnenstraße 32-43 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-55 für das Gelände zwischen der Anklamer Straße, Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-56 für die Grundstücke Anklamer Straße 10-14, Brunnenstraße 160-173, Invalidenstraße. 1-2/Elisabethkirchstraße 1, Elisabethkirchstraße 2-10, Strelitzer Straße 2-4, 7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-57 für die Grundstücke Anklamer Straße 14B-18, Fehrbelliner Straße 43-57/Veteranenstraße 15, Veteranenstraße 16-17, 19-28/Brunnenstraße 19,21, Brunnenstraße 22-30 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-58 für die Grundstücke Invalidenstraße 148/Bergstraße 28, Invalidenstraße 149-153, Ackerstraße 144, 150-157, 162-171/Torstraße 153, Torstraße 155-165 und Bergstraße 1-2, 13-27 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und

1-59 für das Gelände zwischen der Invalidenstraße, Brunnenstraße, Torstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte,

hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

 

Begründung:

siehe angefügtes Anhörungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 22.12.09, Ergebnisprotokoll zur Infoveranstaltung v.5.11.09.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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