Drucksache - 1608/III  

 
 
Betreff: Übertragung des Betriebs von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 17.03.2010
2. Beschluss vom 18.03.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                           .03.2009

Abt. Jugend                                                                                                      23700

Jug L

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                              1608 / III

 

 

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Übertragung des Betriebs von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger der Jugendhilfe

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Übertragung des Betriebs auf Freie Träger der Jugendhilfe wird gemäß nachstehender Aufstellung beschlossen:

 

  1. Übertragung „Haus der Jugend“, Reinickendorferstr. 55, an die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Walter May (Stiftung SPI),
  2. Übertragung pädagogisch betreuter Spielplatz „Ottopark“, Alt-Moabit 34, an den Moabiter Ratschlag e.V.

 

           

Begründung:

Der bezirkliche Jugendhilfeausschuss hat vor dem Hintergrund der umfänglichen Konsolidierungserfordernisse in seiner Sitzung am 3.12.2009 bezüglich der zukünftigen Struktur und Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Mitte vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschlossen, das „Haus der Jugend“ im Prognoseraum Wedding und den pädagogisch betreuten Spielplatzes (pbS) „Ottopark“ im Prognoseraum Moabit an freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen.

 

Um ohne größeren Zeitverzug abzuprüfen, ob grundsätzlich interessierte und erfahrene Träger der freien Jugendarbeit im Bezirk gefunden werden können, die fachlich geeignete pädagogische Konzepte für eine sozialräumliche und generationsübergreifende Nutzung anbieten, wurde die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, bis zum 29.01.2010 ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Zielstellung war und ist es, den Betrieb der beiden Einrichtungen personell zu sichern. Dieser Betrieb kann in kommunaler Trägerschaft aufgrund des Einstellungsstopps für Erzieherinnen und Erzieher und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Land Berlin nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden. Unmittelbarer Handlungsbedarf bestand zudem aufgrund der schwerwiegenden Erkrankung des Leiters des „Hauses der Jugend“, der seit Jahresbeginn nur eingeschränkt dienstfähig war und inzwischen dauerhaft arbeitsunfähig ist.

 

In seiner Sitzung am 4.03.2010 wurde dem Jugendhilfeausschuss das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens vorgestellt. Es lagen 5 form- und fristgerechte Interessenbekundungen vor:

 

 

 

 

a)      für das „Haus der Jugend“ von der Stiftung SPI

b)      für den pbs „Ottopark“ von Frecher Spatz e.V., Moabiter Ratschlag e.V., Neues Wohnen im Kiez GmbH Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und der Diakoniegemeinschaft Bethania e.V..  

 

Nach Anhörung der Träger und anschließender fachlicher Erörterung hat der Jugendhilfeausschuss die Übertragung des „Hauses der Jugend“ auf die Stiftung SPI und des pbs „Ottopark“ auf den Moabiter Ratschlag e.V. beschlossen.

 

Beide Träger verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Jugendarbeit des Bezirks Mitte. Sie kennen die Verhältnisse und Probleme im jeweiligen Sozialraum, sind im Kiez bekannt und verfügen über eine gute Vernetzung innerhalb der sozialen Infrastruktur. Die Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit sind uneingeschränkt positiv.

 

Beide Träger sind bereit, kommunales Personal zu beschäftigen.

 

Durch die Übertragung bleibt der Umfang von Angebotstunden der Allgemeinen Kinder und Jugendarbeit im Produktbereich 103 unverändert.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:      
                                                                                   

Keine.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

Berlin, den 16.03.2010

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadträtin

 

 
 

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