Drucksache - 1595/III  

 
 
Betreff: Fortführung des Bebauungsplanverfahrens I-43b als vorhabenbezogenen Bebauungsplan I-43b VE für das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2010
Anlage Antrag
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1595 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fortführung des BebauungsplanvVerfahrenss I-43bwird            als vorhabenbezogenen Bebauungsplan I-43b VE für das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.03.2010 beschlossen:

 

               I.      Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren I-43bwird          VE für das Gelände zwischen Schicklerstraße, Alexanderstraße, Stralauer Straße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 09.02.2010in der Planfassung vom (Datum) fortgeführt.

 

III.                  II.                   Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren soll werden gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

IV.                  III.                Für den Bebauungsplanentwurf I-43b VEie Geltungsbereiche wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 durchgeführt.

 

V.                  IV.                Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung

 

Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 634 vom 17.03.2009 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-43 geteilt:

 

Für den Block IIIA und IIIB im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-43a wurde das Verfahren mit Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt.

Für den Block IV wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf I-43b VE vom 09.02.2010 bildet.

 

Mit Schreiben vom 11.12.2009 hatte die PORR SOLUTIONS Deutschland GmbH einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens an das Bezirksamt Mitte von Berlin gestellt. Auf die Mitteilung der Planungsabsicht hin, sieht die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C mit Schreiben vom 03.02.2010 keine Bedenken. Das Verfahren würde unverändert nach § 7 AGBauGB durchgeführt.

 

Auf Grund der Planung eines Hotels mit mehr als 200 Gästezimmern ist eine allgemeine Umweltvorprüfung gemäß Nr. 18.8 Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) erforderlich. Sollte die Vorprüfung die Unbedenklichkeit bestätigen, wird dass die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung) für das Bebauungsverfahren I-43 bestehen. Di die Planaufstellung gemäß § 13a BauGB erfolgt ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.

 

- 2 -

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      keine

 

Berlin,

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

-          Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs I-43b VE vom 09.02.2010

-          Antrag vom 12.11.2009 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Projektbeschreibung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen