Drucksache - 1588/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abteilung
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte
von Berlin 1588/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Fahrradstreifen in der
Karl-Marx-Allee Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2010 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1588/III): „Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, die Erkennbarkeit
des Radwegs in der Karl-Marx-Allee ab Alexanderplatz in Richtung Strausberger
Platz sicher zu stellen (Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung) und die Kontrolle
der Falschparker auf dem Fahrradstreifen zu verstärken.“ Das Bezirksamt hat am 13.07.2010
beschlossen, der Bezirksverordnetenversamm-lung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Das bisher vorliegende Fehlverhalten vieler
Kraftfahrer und die damit leider einhergehenden Behinderungen für den Radfahrer
auf dem o. g. Radfahrstreifen resultierten aus einer noch nicht endgültig
ausgeführten Restleistung der Umbaumaßnahme des Knotens
Alexanderstr./Karl-Marx-Allee/Otto-Braun-Str. (hier: Anlegung eines ca. 40,0 m
langen Parkstreifens im Schutz der baulichen Vorstreckung / Abflussraum der
Lichtsignalanlage -> Strausberger Platz sowie einem zu Lasten der bisherigen
Fahrspur anmarkierten Radfahrstreifen, der nach der Parkbucht wieder in den
vorhandenen Radfahrstreifen einbindet), die in der alleinigen Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Abt. X PS A - liegt. Die dort verantwortliche Bauleitung
wurde zwischenzeitlich vom Straßen- und Grünflächenamt (Fachbereich
Straßenunterhaltung/-aufsicht) fernmündlich und schriftlich unter Hinweis auf
den vorliegenden BVV-Beschluss auf den Sachverhalt hingewiesen und um eine
zeitnahe Erledigung der noch offenen Arbeiten gebeten. Die zuständige Senatsbauleitung hat dem
Bezirk dazu eine Antwortschreiben übersandt, das inhaltlich die Fristsetzung
(25.05.2010) gegenüber der beauftragten Firma darstellte und im Falle der
Nichtleistung eine Ersatzvornahme angedroht hatte. -
2 - Nach einer Kontrolle der Örtlichkeit am
25.05.2010 durch das Straßen- und Grünflächenamt (Fachbereich
Straßenunterhaltung/-aufsicht) konnten nun endlich entsprechende Aktivitäten
festgestellt werden. Zwischenzeitlich sind nun sowohl die Beschilderungen als
auch die noch offenen Markierungsarbeiten ausgeführt worden; ein Fehlverhalten
durch Parken im Radfahrstreifen und die damit bisher für Radfahrer verbundenen
Gefährdungen und Behinderungen konnten nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: § 13
i.V. mit § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b)
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr.
Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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