Drucksache - 1588/III  

 
 
Betreff: Fahrradstreifen in der Karl-Marx-Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
20.04.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.03.2010
2. Beschlussempfehlung Umweltausschuss vom 20.04.2010
3. Beschluss vom 22.04.2010
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.07.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                1588/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fahrradstreifen in der Karl-Marx-Allee

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1588/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, die Erkennbarkeit des Radwegs in der Karl-Marx-Allee ab Alexanderplatz in Richtung Strausberger Platz sicher zu stellen (Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung) und die Kontrolle der Falschparker auf dem Fahrradstreifen zu verstärken.“

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 13.07.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversamm-lung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das bisher vorliegende Fehlverhalten vieler Kraftfahrer und die damit leider einhergehenden Behinderungen für den Radfahrer auf dem o. g. Radfahrstreifen resultierten aus einer noch nicht endgültig ausgeführten Restleistung der Umbaumaßnahme des Knotens Alexanderstr./Karl-Marx-Allee/Otto-Braun-Str. (hier: Anlegung eines ca. 40,0 m langen Parkstreifens im Schutz der baulichen Vorstreckung / Abflussraum der Lichtsignalanlage -> Strausberger Platz sowie einem zu Lasten der bisherigen Fahrspur anmarkierten Radfahrstreifen, der nach der Parkbucht wieder in den vorhandenen Radfahrstreifen einbindet), die in der alleinigen Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Abt. X PS A - liegt.

 

Die dort verantwortliche Bauleitung wurde zwischenzeitlich vom Straßen- und Grünflächenamt (Fachbereich Straßenunterhaltung/-aufsicht) fernmündlich und schriftlich unter Hinweis auf den vorliegenden BVV-Beschluss auf den Sachverhalt hingewiesen und um eine zeitnahe Erledigung der noch offenen Arbeiten gebeten.

 

Die zuständige Senatsbauleitung hat dem Bezirk dazu eine Antwortschreiben übersandt, das inhaltlich die Fristsetzung (25.05.2010) gegenüber der beauftragten Firma darstellte und im Falle der Nichtleistung eine Ersatzvornahme angedroht hatte.

 

 

 

 

 

 

                                                                        - 2 -

 

 

Nach einer Kontrolle der Örtlichkeit am 25.05.2010 durch das Straßen- und Grünflächenamt (Fachbereich Straßenunterhaltung/-aufsicht) konnten nun endlich entsprechende Aktivitäten festgestellt werden. Zwischenzeitlich sind nun sowohl die Beschilderungen als auch die noch offenen Markierungsarbeiten ausgeführt worden; ein Fehlverhalten durch Parken im Radfahrstreifen und die damit bisher für Radfahrer verbundenen Gefährdungen und Behinderungen konnten nicht mehr festgestellt werden.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                     keine

 

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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