Drucksache - 1580/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Fahrbahn Berolinastraße (incl. der Anschluss- und Folgearbeiten am Gehweg) im Abschnitt von Karl-Marx-Allee bis Mollstraße (in direkter "L"-form)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
20.04.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.03.2010
2. BE zur Vorlage zur Beschlussfassung des Umweltausschuses vom 20.04.2010
4. Beschluss vom 22.04.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des BA (7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

(Text liegt vor)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin       1580 / III

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Fahrbahn Berolinastraße (incl. der Anschluss- und Folgearbeiten am Gehweg) im Abschnitt von Karl-Marx-Allee bis Mollstraße (in direkter „L“-Form)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Fahrbahn der Verkehrsanlage Berolinastraße im Abschnitt von Karl-Marx-Allee bis Mollstraße wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

A)    Begründung:

Fahrbahn und Tragschichten der Verkehrsanlage Berolinastraße sind verschlissen, was auf eine abgelaufene Nutzungsdauer hinweist. Eine beitragsfreie Instandsetzung war nicht möglich, da die vorhandene Betontragschicht aufgrund fehlender fester Gefügestruktur und Porosität die Funktion einer Tragschicht nicht mehr erfüllte.

Das hat zur Folge, dass das Bauvorhaben der Fahrbahn eine beitragspflichtige Erneuerung nach StrABG ist.

An den Gehwegen sind Anpassungsmaßnahmen infolge der Erneuerung der Borde sowie Folgekosten der Berliner Wasserbetriebe hinsichtlich Angleichungsmaßnahmen der Einläufe geplant. Dieses sind beitragsfähige Herstellungskosten bzw. Folgekosten der (Teileinrichtung) Fahrbahn im Sinne des StrABG. Weitere Reparaturen bezüglich Austausch einzelner defekter Betonplatten sind nicht beitragspflichtig.

 

Dieses Bauprogramm bietet keine Ausbauvarianten, da nur die für die Funktionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (vgl. § 1 Abs. 2 StrABG).


B)    Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 3 Straßenausbaubeitragsgesetz
§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz
 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die voraussichtlichen Investitionskosten betragen ca. 266.100 EURO. Diese Mittel stehen dem Bezirk aus dem Unterhaltungsprogramm „Innerer Bereich“ im Kapitel 4212, Titel 52101 Unterkonto 260 bzw. aus Mitteln der BWB, zur Verfügung. so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 242.500 Euro ergibt, davon sind 65% = 157.500 Euro umlagefähig.
 

Einnahmen:

Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 61.500 Euro, da allen Grundstücken Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfach erschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch der Beitrag des Grundstücks im Eigentum des Landes Berlin (Schule) wird nicht kassenwirksam.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

Dr. HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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