Drucksache - 1562/III
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Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Werden bei der
Neustrukturierung der Schulstandorte im Bezirk Mitte im Rahmen des
Schulentwicklungsplans die Vorgaben des Behindertengleich-stellungsgesetzes
(BGG 2002) insbesondere der §4 berücksichtigt? 2.
Wenn ja, in welches
Form und mit welchen Maßnahmen? 3.
Wenn nein, warum sieht
sich das Bezirksamt Mitte nicht an die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
gebunden? |
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