Drucksache - 1557/III  

 
 
Betreff: Sportentwicklungsplanung Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.02.2010
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                  . Januar 2010

Abt. Bildung und Kultur                                                                               (.: 9018-33500

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache. Nr.

Mitte von Berlin                                                                                          1557 / III

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Sportentwicklungsplanung Bezirk Mitte

                                               

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 02.02.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung Nachfolgendes zur Kenntnis zu geben:

1.      Die von der Universität Osnabrück modellhaft im Bezirk Mitte erarbeitete Sportentwicklungsplanung mit den Teilbereichen Bestandsaufnahme, Sportentwicklungsziele und Konsequenzen wird als Arbeits- und Planungsinstrument zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.      Der von einer bezirklichen, ressortübergreifenden Arbeitsgruppe daraus abgeleitete Sportmasterplan zu prioritären Herausforderungen wird beschlossen.

3.      Über die Realisierung des Sportmasterplans wird jährlich zum Jahresende ein Ergebnisbericht erstellt und dem Bezirksamt und den zuständigen Fachausschüssen vorgestellt.

4.      In 2014 soll der Sportentwicklungsplan aktualisiert werden. Dazu sollen die Ziele und prioritären Herausforderungen überprüft und ein erneuter Sportmasterplan erstellt werden.

 

 

 

A)    Begründung:

Am 21.07.2006 wurde der Vertrag zwischen dem Senator für Bildung, Jugend und Sport des Bundeslandes Berlin und der Universität Osnabrück geschlossen, wonach in dem Pilotbezirk Berlin-Mitte modellhaft eine Sportentwicklungsplanung durchgeführt werden soll. Das Forschungsvorhaben hat das Ziel, ein Instrumentarium für eine Sportentwicklungsplanung zu erarbeiten, das

§         problem- und lösungsorientiert,

§         transparent und nachvollziehbar,

§         einfach anwendbar

ist, so dass dieses Planungsinstrumentarium in allen anderen Berliner Bezirken angewendet werden kann.

 

Der Bezirk Mitte wurde als einer von drei Pilotbezirken unter anderem deshalb ausgewählt, weil bereits 2003 als Ergebnis eines dialogorientierten und ressortübergreifenden Arbeitsprozesses bezirkliche Leitlinien der Sportentwicklung erarbeitet wurden und 2006 darauf aufbauend ein allerdings auf die Sportstätten beschränkter Sportentwicklungsplan vorgelegt wurde. Darüber hinaus lagen im Bezirk Mitte mit dem Sportstandort Neues Ufer und dem Poststadion Erfahrungen und auch messbare Ergebnisse zur Weiterentwicklung von Sportanlagen in einem konkreten dialogorientierten Verfahren vor.

 

Im Rahmen des zwischen 2006 und 2008 vom Land Berlin initiierten und finanzierten Pilotverfahrens wurde die Sportentwicklungsplanung, die aus den Schritten

§       Bestandsaufnahme,

§       Sportentwicklungsziele,

§       Konsequenzen,

§       Sportmasterplan,

§       Realisierung und

§       Kontinuierliche Sportentwicklungsplanung

besteht bis zum Stand der Erarbeitung von Konsequenzen vorangetrieben. Der Ergebnisbericht liegen dem Bezirksamt und den Fraktionen und Gruppen in der BVV seit Juli 2008 als Ausdruck und in Form einer CD-Rom vor. Auf eine erneute Beifügung des über 300-seitigen Berichts wurde an dieser Stelle daher verzichtet.

 

In Fortsetzung der Sportentwicklungsplanung wurde im Bezirk Mitte im Herbst 2008 dann eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, an der aus folgenden Bereichen Mitglieder teilnahmen:

§       Sportamt,

§       Schulentwicklungsplanung,

§       Jugendhilfeplanung,

§       Gesundheitsplanung,

§       Sozialplanung,

§       Volkshochschule, Programmbereich Gesundheit,

§       Geschäftsstelle Stadtteilmanagement,

§       Gleichstellungsbeauftragte,

§       Behindertenbeauftragte,

§       Straßen- und Grünflächenamt,

§       Stadtplanungsamt,

§       Sportarbeitsgemeinschaft Berlin-Mitte,

§       Sportverband Berlin-Mitte,

§       Sportpolitische Sprecher der Fraktionen und Gruppen in der BVV Mitte.

 

Die Arbeitsgruppe entschloss sich, zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit aus den 79 Herausforderungen 15 prioritäre auszuwählen, die im Bezirk Mitte von besonderer Bedeutung sind und in den nächsten Jahren weiter bearbeitet werden sollen. Dazu wurde aus den von allen o.g. Teilnehmern benannten prioritären Herausforderungen die 15 häufigsten zusammengetragen.

 

Dann wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet, die für alle prioritären Herausforderungen unter Berücksichtigung der bezirklichen Leitlinien der Sportentwicklung in den drei dort formulierten Kategorien „Angebotsstruktur/Philosophie“,  „Sportinfrastruktur“ und „Organisationsstrukturen/Netzwerke“ die Herausforderungen und bereits formulierten Maßnahmen einer kritischen Betrachtung unterzogen, Ergänzungen vorgenommen und die Maßnahmen schließlich mit Meilensteinen untersetzt. Zudem wurde für alle Meilensteine die Frage „Wer mit wem bis wann“ beantwortet und die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Meilensteine geschätzt.

 

Der so entstandene Sportmasterplan ist als Anlage beigefügt.

 

Weil die erhoffte externe Unterstützung im Rahmen eines vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ausgelobten Wettbewerbs für die Weiterführung dieses Sportentwicklungsplans leider nicht bewilligt wurde, ist die Realisierung des Sportmasterplans aus eigener Kraft zu bewältigen. Dies führte u.a. dazu, dass während der Haushaltsberatungen des Jahres 2009 die Aktivitäten zurückgefahren werden mussten.

 

In der erneut einberufenen Arbeitsgruppensitzung am 25.11.2009 wurde dann verabredet, den Sportmasterplan in seinen Bearbeitungszeitpunkten zu aktualisieren, durch die federführend benannten Bereiche und die genannten Unterstützer selbstorganisiert die Maßnahmen und Meilensteine bearbeiten zu lassen und jährlich zum Jahresende zusammen zu kommen und den aktuellen Sachstand zusammen zu tragen.  

 

Nach fünf Jahren soll dann der Sportentwicklungsplan auf seine Aktualität überprüft und die prioritären Herausforderungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen und Meilensteine erneuert werden. 

                                  

 

B)      Rechtsgrundlage:
§ 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: gegenwärtig nicht bezifferbar

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen: gegenwärtig nicht bezifferbar

 

 

 

Berlin, den     .02.2010

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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