Drucksache - 1421/III  

 
 
Betreff: Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes und dessen Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 6 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Davids 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
12.11.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 27.10.2009
2. Beschluss vom 12.11.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

Text liegt vor


Bezirksverordnetenversammlung                                                                                Drucksache

M i t t e   von Berlin                                                                                                   Nr. 1421 / III

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über die          Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes und dessen Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 6 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

1. Für den aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen Herrn Martin Beck wird als neues stimmberechtigtes Mitglied benannt:

 

            Herr

            Burkhard Schäfer

            - SOS-Berufsbildungszentrum -

 

Als Stellvertreterin:

 

            Frau

            Dr. Barbara Schöler-Macher

            - Geschäftsführerin beim Träger Life e.V. -

 

2. Mit der Berufung des stimmberechtigten Mitgliedes wird automatisch die Stellvertreterin gemäß Vorschlag berufen.

 

3. Die benannte Person und ihre Stellvertreterin werden als stimmberechtigtes Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen.

 

Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss 6 Bürgerdeputierte an.

 

Die Bürgerdeputierten werden durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 35 Abs. 6 AG KJHG gewählt.

 

 

 

U. Davids

Bezirksverordnetenvorsteher                                                     Berlin, den _______________

 

 
 

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