Drucksache - 1382/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.: 1382/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Verringerte
Zahlungen an Die S-Bahn nachhaltig für den ÖPNV nutzen Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. September 2009
folgendes beschlossen (Drucksache- Nr.: 1382/III): Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass die Einsparungen für das Land Berlin aus verringerten Zahlungen an die
Deutsche Bahn für den möglichst zügigen Ausbau der Tramlinie M 4 vom
Alexanderplatz zum Kulturforum eingesetzt werden. Das
Bezirksamt hat am 09. Februar 2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung
dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Nach
Angaben der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die Verwendung der aufgrund verminderter Leistung von
der S-Bahn einbehaltenen Regionalisierungsmittel – Geldmittel im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes zur
Regionalisierung des öffentlichen Nahverkehrs (regG) - in Absprache mit
der Senatsverwaltung für Finanzen eingesetzt, um den ÖPNV in Berlin zu
verbessern. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen umgesetzt werden, die
unmittelbar die Nutzerfreundlichkeit des ÖPNV verbessern. Die einbehaltenen Mittel müssen aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben zeitnah eingesetzt werden. Die von der BVV geforderte
Bereitstellung der einbehaltenen S-Bahnmitteln zugunsten der Verlängerung der
Straßenbahn zum Kulturforum setzt voraus, dass die Planung – sie wird derzeit erarbeitet - abgeschlossen
und Planungsrecht geschaffen ist. Aufgrund der genannten vorlaufenden Planungsarbeiten
ist nach derzeitigen Erkenntnissen ein Baubeginn ab 2012 plausibel. Aus diesem Grund und in Verbindung mit der
gesetzlichen Vorgabe des zeitnahen Einsatzes der einbehaltenen Mitteln wird es
nicht möglich sein, die Forderung umzusetzen. Rechtsgrundlage: §36 BezVG, §21, Abs.3 LGG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Berlin, den Dr. Hanke Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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