Drucksache - 1366/III  

 
 
Betreff: "E-Tankstellen" für Ausflugsschiffe - Schadstoffemission senken und Umwelt schonen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Kiske 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
12.11.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.09.2009
2. Beschluss vom 17.09.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                  1366/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

„E-Tankstellen“ für Ausflugsschiffe – Schadstoffemission senken und Umwelt schonen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2009 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1366/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Installation von Elektroanschlüssen an im Bezirk befindlichen Liegeplätzen der Ausflugsschiffe zu ermöglichen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Finanzierung nicht zulasten des Bezirkes geht, sondern von den Nutzern erfolgt.

Ebenso soll sichergestellt werden, dass die Kosten für einen eventuellen Rückbau in geeigneter Form gesichert sind.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 27.10.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wird entsprechende Elektroanschlüsse ermöglichen. Erste Anträge hierfür liegen bereits vor und befinden sich in der Bearbeitung. Der Stromversorger Vattenfall hat mit dem Land Berlin einen Konzessionsvertrag abgeschlossen, wonach dieser Stromversorger die öffent-lichen Wege und Plätze für seine Leitungen in Anspruch nehmen darf. In solchen Fällen erteilt der Straßenbaulastträger eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 Berliner Straßengesetz. Anders liegt der Fall, wenn die Leitung durch eine öffentliche Grünanlage führen soll, was bei der Stromversorgung von Schiffsanlegestellen häufig der Fall ist. Dann ist ein gesonderter Nutzungs-vertrag zwischen dem Stromversorger als Eigentümer der Leitung und der Grünflächenverwal-tung als Grundstückseigentümer erforderlich. In allen Fällen werden öffentliche Interessen, wie z.B. Belange des Denkmalschutzes, berücksichtigt. Alle Kosten aus dieser Maßnahme sind von der Reederei, also dem Nutzer, zu tragen. Die Kosten für einen eventuellen Rückbau sind beim Amt in Form einer Sicherheit zu hinterlegen.

 

 

Rechtsgrundlage:          §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:               keine

 

Berlin,    den 27. Oktober 2009        

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                     Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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