Drucksache - 1366/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1366/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über „E-Tankstellen“ für
Ausflugsschiffe – Schadstoffemission senken und Umwelt schonen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2009 folgende
Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1366/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, sich
bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Installation von
Elektroanschlüssen an im Bezirk befindlichen Liegeplätzen der Ausflugsschiffe
zu ermöglichen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Finanzierung nicht zulasten
des Bezirkes geht, sondern von den Nutzern erfolgt. Ebenso soll sichergestellt werden,
dass die Kosten für einen eventuellen Rückbau in geeigneter Form gesichert
sind.“ Das Bezirksamt hat am 27.10.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Das Bezirksamt wird entsprechende Elektroanschlüsse
ermöglichen. Erste Anträge hierfür liegen bereits vor und befinden sich in der
Bearbeitung. Der Stromversorger Vattenfall hat mit dem Land Berlin einen
Konzessionsvertrag abgeschlossen, wonach dieser Stromversorger die
öffent-lichen Wege und Plätze für seine Leitungen in Anspruch nehmen darf. In
solchen Fällen erteilt der Straßenbaulastträger eine Sondernutzungserlaubnis
nach § 12 Berliner Straßengesetz. Anders liegt der Fall, wenn die Leitung durch
eine öffentliche Grünanlage führen soll, was bei der Stromversorgung von
Schiffsanlegestellen häufig der Fall ist. Dann ist ein gesonderter
Nutzungs-vertrag zwischen dem Stromversorger als Eigentümer der Leitung und der
Grünflächenverwal-tung als Grundstückseigentümer erforderlich. In allen Fällen
werden öffentliche Interessen, wie z.B. Belange des Denkmalschutzes,
berücksichtigt. Alle Kosten aus dieser Maßnahme sind von der Reederei, also dem
Nutzer, zu tragen. Die Kosten für einen eventuellen Rückbau sind beim Amt in
Form einer Sicherheit zu hinterlegen. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
den 27. Oktober 2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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