Drucksache - 1346/III  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes 1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.08.2009
Anlage - Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1346 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufstellung des Bebauungsplans 1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am      .08.2009 beschlossen:

 

               I.      Der Bebauungsplan 1-62 für die für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, ist aufzustellen.

 

             II.      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

            III.      Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-62 sind folgende städtebauliche Gründe:

 

1.      Veranlassung und Erforderlichkeit:

 

Das Gelände an der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße wurde zunächst als Betriebsbahnhof, dann als sogenannter Hamburger und Lehrter Güterbahnhof zu Bahnzwecken genutzt. Der Bereich westlich der Heidestraße wurde in der Folge als Containerbahnhof ausgebaut. Östlich der Heidestraße entstanden zahlreiche Speditionsgebäude, Werkstätten, Tankstellen sowie gewerblich genutzte Hallen und Lagergebäude. Mit der Teilung der Stadt und dem Bau der Mauer entlang der Westseite des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals rückte das Gebiet an der Heidestraße aus dem Stadtzentrum in eine unbedeutende Randlage.


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Nach der Wiedervereinigung wurde die Nutzung des Containerbahnhofs zunächst intensiviert, jedoch 2003 die Verlagerung in ein neues Güterverkehrszentrum im Süden Berlins beschlossen. Somit wurde nach über 150 Jahren intensiver Bahnnutzung das Gelände an der Heidestraße zur Brache und frei für neue Entwicklungen. Das etwa 40 ha umfassende Gebiet beiderseits der Heidestraße zählt heute zu den wichtigsten zentralen Entwicklungsstandorten der Stadt.

 

Durch den am 05. Mai 2009 getroffenen Beschluss „Masterplan Heidestraße – Beschluss über die Leitlinien und Entwicklungsziele für die Entwicklung des Standortes beiderseits der Heidestraße“ haben sich der Senat von Berlin und das Bezirksamt Mitte auf ein strategisches Leitbild für die zukünftige Entwicklung des neuen Stadtquartiers festgelegt (BA-Beschluss Nr. 665 vom 05.05.2009, BVV Drucksachen-Nr: 1236/III).

 

Das Planerfordernis besteht, da die Neuordnung des Plangebiets und die Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen nicht mit der derzeit geltenden planungsrechtlichen Situation, sondern nur auf der Basis eines qualifizierten Bebauungsplanes realisiert werden können.

 

Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 1-62 bildet den Auftakt, die in dem Masterplan Berlin Heidestraße formulierten Ziele des Landes Berlin auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umzusetzen. Die weitere Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt je nach Erforderlichkeit und Dringlichkeit im weiteren Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass es in diesem Rahmen auch zur Teilung des Bebauungsplanentwurfs 1-62 in mehrere Einzelbebauungspläne kommen wird. Über ggf. veranlasste weitere Verfahrenseinleitungen wird die Bezirksverordnetenversammlung nach entsprechender Beschlusslage im Bezirksamt gesondert in Kenntnis gesetzt.

 

2.      Planungsrechtliche Ausgangssituation

 

Die planungsrechtliche Situation des Plangebiets gestaltet sich uneinheitlich.

 

Ein Großteil der Flächen westlich und östlich der Heidestraße unterliegen noch der Fachplanung nach § 38 BauGB, da es sich um Flächen des ehemaligen Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofes handelt. Diese Flächen und Bahnanlagen dienten bereits seit dem 19. Jahrhundert dem Bahnbetrieb. Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin vom 12.09.1995 und nachfolgenden Planänderungen hat die Bahn rechtlich verbindlich und öffentlich erklärt, welche Flächen zukünftig als Bahnbetriebsflächen benötigt werden und der Fachplanung nach § 38 BauGB unterliegen. Das Eisenbahnbundesamt hat die Funktionslosigkeit der „alten“ Bahnanlagen jedoch noch nicht bestätigt. Eine förmliche Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes steht für die betroffenen Teilbereiche des Plangebiets daher noch aus. Nach erfolgter Freistellung von Bahnbetriebszwecken würden die betroffenen Teilbereiche dem § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zuzuordnen sein. Für den Bereich des ehemaligen Hamburger Bahnhofs sowie auf dem angrenzenden Grundstück Invalidenstraße 52 (heutiges Landessozialgericht) ist hingegen der Baunutzungsplan von Berlin vom 28. Dezember 1960 (ABl. S. 742) wirksam geworden, welcher den Teilbereich des Plangebiets als übergeleiteter, verbindlicher Bauleitplan als beschränktes Arbeitsgebiet mit der Baustufe V/3 ausweist.

 

Für die Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens Masterplan Berlin Heidestraße wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung derzeit ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (FNP) durchgeführt (FNP-Änderung Nr. 06/08).


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Die derzeitige Darstellung von gemischten Bauflächen M2 im nördlichen Bereich der Heidestraße (beidseits) wird beibehalten, während die im Bereich des Europaplatzes dargestellte gemischte Baufläche M1 in nördlicher Richtung ergänzt werden soll. Zwischen den beiden Bauflächen wird der geplante Döberitzer Grünzug zukünftig entsprechend seinem Charakter in symbolischer Breite dargestellt. Das Plangebiet befindet sich nach FNP im Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

 

Das Plangebiet ist Bestandteil des auf Grundlage von § 171b BauGB durch Senatsbeschluss (ABl. für Berlin Nr. 62 vom 16.12.2005, S. 4613) festgelegten Stadtumbaugebietes Tiergarten – Nordring/Heidestraße.

 

3.      Planungskonzept

 

Das Quartier entlang der Heidestraße soll von einer städtisch-gemischten Nutzungsstruktur geprägt sein, mit der die Wohnfunktionen in zentraler Innenstadtlage mit ca. 1.800 Wohnungen gestärkt, ein breites Angebot für Firmen, Unternehmen und neue Arbeitsplätze sowie Angebote im Freizeit- und Kulturbereich geschaffen werden. Die Heidestraße selbst kann zu einer wohngebietsbezogenen Geschäftsstraße qualifiziert werden. Zur besseren Vernetzung mit den angrenzenden Quartieren und zur Minimierung der Barrierewirkung, sind Brückenbauten über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal und die Bahntrasse geplant. Das Plangebiet kann schematisch in fünf Bereiche aufgegliedert werden:

 

I.     Quartier am Kunst-Campus

 

       Der Kunst-Campus offeriert eine einzigartige Berliner Mischung aus Hamburger Bahnhof, Galerien, Gastronomien und spezielle Wohn- und Dienstleistungsangebote, um einen platzartigen öffentlichen Raum mit Durchgängen zum Wasser.

 

II. Quartier an den Hamburger Höfen

 

       Die gemischte Baufläche setzt sich aus Büro- und Dienstleistungsnutzungen und einem Wohnanteil zwischen 20% und 50% zusammen. In den Erdgeschosszonen befinden sich zur Heidestraße Flächen für kleinteiligen Einzelhandel und Gastronomie. Die Erschließung erfolgt über die Heidestraße und über die innenliegenden Hofabfolgen. Die bestehenden Gebäude werden Teil der Quartiersstruktur und stärken den gewachsenen Charakter.

 

III.    Quartier am Stadthafen

 

       Das Quartier am Stadthafen, im Zentrum des neuen Quartiers an der Heidestraße gelegen, besteht zu 70% bis 80% aus Wohnnutzungen. In kleinteiligen Nutzungseinheiten wird ein urbanes und vielfältiges Wohnquartier geschaffen. Die vielfältigen Gebäude- und Nutzerkonzepte bleiben auch im Blockzusammenhang erkennbar. Zur Heidestraße sind kerngebietstypische Nutzungen wie zum Beispiel ein Nahversorgungszentrum , Gastronomieeinrichtungen, Dienstleistungen, Hotels, etc. vorgesehen. Den Mittelpunkt des Quartiers bildet der neue Stadthafen. Nach Süden grenzt der Döberitzer Grünzug und nach Norden der weiträumige Nordhafen an das Quartier. Mit dem Nordhafenspeicher wird ein erhaltenswertes Gebäude in die Quartiersstruktur integriert.

 


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IV.   Quartier westlich der Heidestraße

 

       Die gemischte Baufläche generiert seine Adresse aus der Lage am künftigen Boulevard „Heidestraße“ und der Nähe zum Hauptbahnhof in Fußwegdistanz. Die Baufelder sind zu 20% bis 50% mit einzelnen Wohnnutzungen durchmischt. Die quartiersinterne Ringerschließung schafft durch Aufweitungen im Öffentlichen Raum mit Einzelhandels- und Gastronomienutzungen eine hohe Aufenthaltsqualität. Das Quartier besitzt eine flexible, städtebauliche Grundstruktur, in der unterschiedliche Gebäude- und Nutzungskonzepte entwickelt und realisiert werden. Speziell die westlichen Baufelder sind auf robuste und innovative Gebäudeentwürfe ausgerichtet.

 

V.    Quartier westlich des Nordhafens

 

       Das Stadtquartier am Nordhafen schafft mit kerngebietstypischen Nutzungen den nördlichen Auftakt am Boulevard Heidestraße. Mit der Anbindung an den zukünftigen S-Bahn-Halt Perleberger Brücke und der städtebaulichen Ausrichtung zum Nordhafen erhält das Quartier vielfältige Nutzungsoptionen und eine eindeutige Verortung in der Stadt. Das Quartier bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für einen Schwerpunkt von Büro- und Dienstleistungsnutzungen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt ca. 1.000,-- € benötigt, die im Hauhaltsplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des Plangebiets werden finanzielle Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzplanung entstehen, deren Höhe und Zeitpunkt der Haushaltswirksamkeit jedoch zu diesem frühen Verfahrenszeitpunkt nicht benannt werden können.

Die Kostenaufteilung wird derzeit zwischen Senat, Bezirk und Eigentümern verhandelt und wird in einem städtebaulichen Rahmenvertrag fixiert. Verabredet ist, dass alle Förderprogramme (GA, SUW) in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist klargestellt, dass aus dem Bezirkshaushalt mittelfristig keine Gelder zur Verfügung gestellt werden können.

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:       keine

 

Berlin,

 

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Ephraim Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlage

  • Geltungsbereich Bebauungsplan 1-62
  • Quartiersübersicht aus dem Masterplan Berlin Heidestraße
 
 

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