Drucksache - 1346/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1346
/ III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Aufstellung des Bebauungsplans
1-62 für die beiderseits anliegenden Grundstücke der Heidestraße zwischen
Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der Grundstücke zwischen
Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am
.08.2009 beschlossen:
I.
Der
Bebauungsplan 1-62 für die für die beiderseits anliegenden Grundstücke der
Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Invalidenstraße mit Ausnahme der
Grundstücke zwischen Minna-Cauer-Straße und Invalidenstraße im Bezirk Mitte,
Ortsteil Moabit, ist aufzustellen.
II.
Für den Geltungsbereich
des Bebauungsplans 1-62 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.
III.
Die
der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach §
15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-62
sind folgende städtebauliche Gründe: 1.
Veranlassung
und Erforderlichkeit: Das Gelände an der Heidestraße zwischen Perleberger
Straße und Invalidenstraße wurde zunächst als Betriebsbahnhof, dann als
sogenannter Hamburger und Lehrter Güterbahnhof zu Bahnzwecken genutzt. Der
Bereich westlich der Heidestraße wurde in der Folge als Containerbahnhof
ausgebaut. Östlich der Heidestraße entstanden zahlreiche Speditionsgebäude,
Werkstätten, Tankstellen sowie gewerblich genutzte Hallen und Lagergebäude. Mit
der Teilung der Stadt und dem Bau der Mauer entlang der Westseite des
Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals rückte das Gebiet an der Heidestraße aus
dem Stadtzentrum in eine unbedeutende Randlage. - 2 - Nach der Wiedervereinigung wurde die Nutzung des
Containerbahnhofs zunächst intensiviert, jedoch 2003 die Verlagerung in ein
neues Güterverkehrszentrum im Süden Berlins beschlossen. Somit wurde nach über
150 Jahren intensiver Bahnnutzung das Gelände an der Heidestraße zur Brache und
frei für neue Entwicklungen. Das etwa 40 ha umfassende Gebiet beiderseits der
Heidestraße zählt heute zu den wichtigsten zentralen Entwicklungsstandorten der
Stadt. Durch den am 05. Mai 2009 getroffenen Beschluss „Masterplan
Heidestraße – Beschluss über die Leitlinien und Entwicklungsziele für die
Entwicklung des Standortes beiderseits der Heidestraße“ haben sich der
Senat von Berlin und das Bezirksamt Mitte auf ein strategisches Leitbild für
die zukünftige Entwicklung des neuen Stadtquartiers festgelegt (BA-Beschluss
Nr. 665 vom 05.05.2009, BVV Drucksachen-Nr: 1236/III). Das Planerfordernis besteht, da die Neuordnung des Plangebiets und die
Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen nicht mit der derzeit geltenden
planungsrechtlichen Situation, sondern nur auf der Basis eines qualifizierten
Bebauungsplanes realisiert werden können. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 1-62 bildet den
Auftakt, die in dem Masterplan Berlin Heidestraße formulierten Ziele des Landes
Berlin auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umzusetzen. Die weitere
Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt je nach Erforderlichkeit und
Dringlichkeit im weiteren Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass es in diesem
Rahmen auch zur Teilung des Bebauungsplanentwurfs 1-62 in mehrere
Einzelbebauungspläne kommen wird. Über ggf. veranlasste weitere
Verfahrenseinleitungen wird die Bezirksverordnetenversammlung nach
entsprechender Beschlusslage im Bezirksamt gesondert in Kenntnis gesetzt. 2.
Planungsrechtliche
Ausgangssituation Die planungsrechtliche Situation des Plangebiets
gestaltet sich uneinheitlich. Ein Großteil der Flächen westlich und östlich der
Heidestraße unterliegen noch der Fachplanung nach § 38 BauGB, da es sich um
Flächen des ehemaligen Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofes handelt. Diese Flächen
und Bahnanlagen dienten bereits seit dem 19. Jahrhundert dem Bahnbetrieb. Mit
dem Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin
vom 12.09.1995 und nachfolgenden Planänderungen hat die Bahn rechtlich
verbindlich und öffentlich erklärt, welche Flächen zukünftig als
Bahnbetriebsflächen benötigt werden und der Fachplanung nach § 38 BauGB
unterliegen. Das Eisenbahnbundesamt hat die Funktionslosigkeit der „alten“
Bahnanlagen jedoch noch nicht bestätigt. Eine förmliche Freistellung von
Bahnbetriebszwecken nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes steht für die
betroffenen Teilbereiche des Plangebiets daher noch aus. Nach erfolgter
Freistellung von Bahnbetriebszwecken würden die betroffenen Teilbereiche dem §
34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zuzuordnen sein. Für den Bereich des
ehemaligen Hamburger Bahnhofs sowie auf dem angrenzenden Grundstück
Invalidenstraße 52 (heutiges Landessozialgericht) ist hingegen der
Baunutzungsplan von Berlin vom 28. Dezember 1960 (ABl. S. 742) wirksam
geworden, welcher den Teilbereich des Plangebiets als übergeleiteter,
verbindlicher Bauleitplan als beschränktes Arbeitsgebiet mit der Baustufe V/3
ausweist. Für
die Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens Masterplan Berlin
Heidestraße wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung derzeit ein
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (FNP) durchgeführt (FNP-Änderung Nr.
06/08). - 3 - Die
derzeitige Darstellung von gemischten Bauflächen M2 im nördlichen Bereich der
Heidestraße (beidseits) wird beibehalten, während die im Bereich des
Europaplatzes dargestellte gemischte Baufläche M1 in nördlicher Richtung
ergänzt werden soll. Zwischen den beiden Bauflächen wird der geplante
Döberitzer Grünzug zukünftig entsprechend seinem Charakter in symbolischer
Breite dargestellt. Das Plangebiet befindet sich nach FNP im Vorranggebiet für
Luftreinhaltung. Das
Plangebiet ist Bestandteil des auf Grundlage von § 171b BauGB durch
Senatsbeschluss (ABl. für Berlin Nr. 62 vom 16.12.2005, S. 4613) festgelegten
Stadtumbaugebietes Tiergarten – Nordring/Heidestraße. 3.
Planungskonzept Das Quartier entlang der Heidestraße soll von einer
städtisch-gemischten Nutzungsstruktur geprägt sein, mit der die Wohnfunktionen
in zentraler Innenstadtlage mit ca. 1.800 Wohnungen gestärkt, ein breites
Angebot für Firmen, Unternehmen und neue Arbeitsplätze sowie Angebote im
Freizeit- und Kulturbereich geschaffen werden. Die Heidestraße selbst kann zu
einer wohngebietsbezogenen Geschäftsstraße qualifiziert werden. Zur besseren
Vernetzung mit den angrenzenden Quartieren und zur Minimierung der
Barrierewirkung, sind Brückenbauten über den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal
und die Bahntrasse geplant. Das Plangebiet kann schematisch in fünf Bereiche
aufgegliedert werden: I. Quartier
am Kunst-Campus Der
Kunst-Campus offeriert eine einzigartige Berliner Mischung aus Hamburger Bahnhof,
Galerien, Gastronomien und spezielle Wohn- und Dienstleistungsangebote, um
einen platzartigen öffentlichen Raum mit Durchgängen zum Wasser. II. Quartier an den Hamburger Höfen Die gemischte Baufläche setzt
sich aus Büro- und Dienstleistungsnutzungen und einem Wohnanteil zwischen 20%
und 50% zusammen. In den Erdgeschosszonen befinden sich zur Heidestraße Flächen
für kleinteiligen Einzelhandel und Gastronomie. Die Erschließung erfolgt über
die Heidestraße und über die innenliegenden Hofabfolgen. Die bestehenden
Gebäude werden Teil der Quartiersstruktur und stärken den gewachsenen
Charakter. III. Quartier
am Stadthafen Das Quartier am Stadthafen, im
Zentrum des neuen Quartiers an der Heidestraße gelegen, besteht zu 70% bis 80%
aus Wohnnutzungen. In kleinteiligen Nutzungseinheiten wird ein urbanes und
vielfältiges Wohnquartier geschaffen. Die vielfältigen Gebäude- und
Nutzerkonzepte bleiben auch im Blockzusammenhang erkennbar. Zur Heidestraße
sind kerngebietstypische Nutzungen wie zum Beispiel ein Nahversorgungszentrum ,
Gastronomieeinrichtungen, Dienstleistungen, Hotels, etc. vorgesehen. Den
Mittelpunkt des Quartiers bildet der neue Stadthafen. Nach Süden grenzt der
Döberitzer Grünzug und nach Norden der weiträumige Nordhafen an das Quartier.
Mit dem Nordhafenspeicher wird ein erhaltenswertes Gebäude in die
Quartiersstruktur integriert. - 4 - IV. Quartier
westlich der Heidestraße Die gemischte Baufläche
generiert seine Adresse aus der Lage am künftigen Boulevard „Heidestraße“ und
der Nähe zum Hauptbahnhof in Fußwegdistanz. Die Baufelder sind zu 20% bis 50%
mit einzelnen Wohnnutzungen durchmischt. Die quartiersinterne Ringerschließung
schafft durch Aufweitungen im Öffentlichen Raum mit Einzelhandels- und
Gastronomienutzungen eine hohe Aufenthaltsqualität. Das Quartier besitzt eine
flexible, städtebauliche Grundstruktur, in der unterschiedliche Gebäude- und
Nutzungskonzepte entwickelt und realisiert werden. Speziell die westlichen
Baufelder sind auf robuste und innovative Gebäudeentwürfe ausgerichtet. V. Quartier
westlich des Nordhafens Das Stadtquartier am Nordhafen
schafft mit kerngebietstypischen Nutzungen den nördlichen Auftakt am Boulevard
Heidestraße. Mit der Anbindung an den zukünftigen S-Bahn-Halt Perleberger
Brücke und der städtebaulichen Ausrichtung zum Nordhafen erhält das Quartier
vielfältige Nutzungsoptionen und eine eindeutige Verortung in der Stadt. Das
Quartier bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für einen Schwerpunkt von
Büro- und Dienstleistungsnutzungen. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Für die Veröffentlichungen der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden
Mittel in Höhe von insgesamt ca. 1.000,-- € benötigt, die im Hauhaltsplan 2009
unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind. Im Zuge der städtebaulichen
Entwicklung des Plangebiets werden finanzielle Auswirkungen auf die Haushalts-
und Finanzplanung entstehen, deren Höhe und Zeitpunkt der Haushaltswirksamkeit
jedoch zu diesem frühen Verfahrenszeitpunkt nicht benannt werden können. Die Kostenaufteilung wird derzeit
zwischen Senat, Bezirk und Eigentümern verhandelt und wird in einem
städtebaulichen Rahmenvertrag fixiert. Verabredet ist, dass alle
Förderprogramme (GA, SUW) in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist
klargestellt, dass aus dem Bezirkshaushalt mittelfristig keine Gelder zur
Verfügung gestellt werden können. b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
Anlage
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |