Drucksache - 1343/III
(Text liegt vor)
Anlage wurde den Fraktionen als E-Mail übersandt
Die Vorlage wird vorläufig unter Vorbehalt und Prüfung der Testate der Weddinger Seniorenbetriebe beschlossen.
Abt. Jugend und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1343 / III _____________________________________________________________________
Vorlage - zur Beschlussfassung - über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird genehmigt.
A) Begründung:
Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungs-vorschriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.
Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2008 und wesentliche Einzelheiten der Haushalts-wirtschaft 2008. Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirtschaftsführung des Bezirks dar.
Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet
· die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden und · die nach Kapiteln untergliederten Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt
· die Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen -, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögens-gruppen, · die Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse, · die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen, · die Nachweisung der Kassenreste, · die Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Bezirkshaushaltsrechnung enthält als zusätzliche bezirkliche Darlegung · eine Übersicht über die Verwendung der Bewilligungsmittel.
Nach Änderung des § 25 Abs. 1 LHO ist seit dem Haushaltsjahr 2000 ein Ist-Abschluss vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2008 stellt sich das so genannte kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:
Ist-Einnahmen 686.363.838,50 EUR
Ist-Ausgaben 697.222.164,83 EUR
Differenz/Fehlbetrag - 10.858.326,33 EUR =================
Das in der Anlage dargestellte rechnungsmäßige Abschlussergebnis trägt lediglich informativen Charakter.
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksver-ordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung, unbe-schadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats.
B) Rechtsgrundlagen:
§§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: ) Keine, da lediglich ) Darlegungen abge- b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: ) schlossener Sachverhalte.
Berlin, den 18. August 2009
Bezirksamt Mitte von Berlin
Dr. Hanke Fritsch Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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