Drucksache - 1340/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1340
/ III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Fortführung des Bebauungsplanes I-14
-Stallschreiberblock- im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 21.07.2009 beschlossen: I.
Der
Bebauungsplan I-14 für den Block zwischen Sebastianstraße, Alexandrinenstraße,
Stallschreiberstraße und Alte Jakobstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist
auf der Grundlage des Entwurfes zum Bebauungsplan I-14 vom 26.05.2009
fortzuführen. II.
Für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 BauGB
entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt. III.
Die
der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach §
15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. IV.
Mit der Durchführung des
Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt. Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes I-14
sind folgende städtebauliche Gründe: ·
Plangebiet: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Block 9
zwischen Sebastianstraße, Alexandrinenstraße, Stallschreiberstraße und Alte
Jakobstraße. Inklusive der Straßenverkehrsflächen ist der Geltungsbereich ca.
6,5 ha groß. Das Allgemeine Wohngebiet ist ca. 2,5 ha, die Gemeinbedarfsfläche
ca. 1,2 ha, die öffentliche Grünfläche ca. 1,7 ha und die Straßenverkehrsfläche
ca. 1,1 ha groß. ·
Planungskonzept
und Ziel und Zweck der Planung: Der Bebauungsplan (s.
Anlage) soll ein Allgemeines Wohngebiet, eine Gemeinbedarfsfläche, eine
öffentliche Grünfläche und Straßenverkehrsflächen sichern. Für den Block wurde im
Jahr 2008 ein Wettbewerb durchgeführt. Den ersten Preis erhielt Frau Hon. Prof.
Johanne Nalbach (s. Anlage ), deren Entwurf die Grundlage für die Wohnbebauung
bildet. Aus städtebaulichen Gründen wird die bereits vorhandene öffentliche
Grünfläche um einige Grundstücke im Bereich Alte Jakobstraße zu Gunsten einer
Wohnbebauung reduziert, damit die historische Straßenflucht wieder hergestellt
werden kann. Mittig verbleibt ein Zugang zur öffentlichen Grünfläche. Die bereits vorhandene
öffentliche Grünfläche wird um die Grundstücke an der Alexandrinenstraße
erweitert. Diese Erweiterungsfläche befindet sich im Besitz der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben und eines privaten Eigentümers, die beide im Tausch die
innerhalb des Geltungsbereiches jetzt als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen
Grundstücke der vorhandenen öffentlichen Grünfläche erhalten sollen. Die Stallschreiber- und
die Alexandrinenstraße sollen wieder ausgebaut werden und in der Blockmitte
soll eine Straße besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbindung Fuß- und
Radweg entstehen. ·
Aktueller
Anlass der Planaufstellung: Der Bebauungsplan ist zur
Schaffung von Planungsrecht auf der Grundlage des Entwurfes von Frau Hon. Prof.
Johanne Nalbach erforderlich. Durch die Ausweisung von Straßenbegrenzungslinien
für die Stallschreiber- und Alexandrinenstraße, bildet er ferner die Grundlage
für den Bau der Straßen und sichert somit die Erschließung der Grundstücke. ·
Bestehende
Bauleitpläne und bestehendes Baurecht: Der
Bebauungsplan I-14 wurde bereits mit Beschluss des Bezirksamtes Mitte vom
26.01.1993 für den gesamten Block eingeleitet. Damals sollten noch die
öffentliche Grünfläche und der Gemeinbedarfsstandort vergrößert werden.
Wohnbauflächen waren nicht vorgesehen. Diese Planung wurde zwischenzeitlich
aufgegeben, und das Bebauungsplanverfahren wurde nicht fortgeführt, da bis zum
Wettbewerb im Jahre 2008 kein abgestimmtes Konzept für die Entwicklung des
Blockes existierte. Der
Flächennutzungsplan von Berlin stellt den gesamten Block als
Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil und der Zweckbestimmung Schule dar. In
der Bereichsentwicklungsplanung ist der Block als Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Schule und als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage und Spielplatz ausgewiesen. Für den
Bereich des Allgemeinen Wohngebietes gilt z. Z. § 34 Baugesetzbuch. Die
Grundstücke entlang der Stallschreiber- und Alexandrinenstraße sind jedoch
nicht erschlossen, da die beiden Straßen nicht vorhanden sind. Lediglich die
jeweiligen Eckgrundstücke in den beiden Straßen liegen an öffentlichem
Straßenland. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
Eine Konkretisierung der erforderlichen Haushaltsmittel
erfolgt im weiteren Planverfahren.
Die
Finanzierung öffentlicher Maßnahmen kann aufgrund der Haushaltslage des Bezirks
absehbar nicht aus dem Bezirkshaushalt finanziert werden. Die Abteilung
Stadtentwicklung entwickelt eine Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die
Aktivierung eines Programms der Städtebauförderung und durch Abschluss
städtebaulicher Verträge mit den privaten Grundstückseigentümern. b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin, Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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