Drucksache - 1340/III  

 
 
Betreff: Fortführung des Bebauungsplanes I-14 - Stallschreiberblock - im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Duchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.08.2009
Anlage Nalbach
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                              1340 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Fortführung des Bebauungsplanes I-14 -Stallschreiberblock- im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.07.2009 beschlossen:

 

I.           Der Bebauungsplan I-14 für den Block zwischen Sebastianstraße, Alexandrinenstraße, Stallschreiberstraße und Alte Jakobstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist auf der Grundlage des Entwurfes zum Bebauungsplan I-14 vom 26.05.2009 fortzuführen.

 

II.         Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

III.        Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

IV.      Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt.

 

 

Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes I-14 sind folgende städtebauliche Gründe:

 

·         Plangebiet:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Block 9 zwischen Sebastianstraße, Alexandrinenstraße, Stallschreiberstraße und Alte Jakobstraße. Inklusive der Straßenverkehrsflächen ist der Geltungsbereich ca. 6,5 ha groß. Das Allgemeine Wohngebiet ist ca. 2,5 ha, die Gemeinbedarfsfläche ca. 1,2 ha, die öffentliche Grünfläche ca. 1,7 ha und die Straßenverkehrsfläche ca. 1,1 ha groß.

 

·         Planungskonzept und Ziel und Zweck der Planung:

Der Bebauungsplan (s. Anlage) soll ein Allgemeines Wohngebiet, eine Gemeinbedarfsfläche, eine öffentliche Grünfläche und Straßenverkehrsflächen sichern.

Für den Block wurde im Jahr 2008 ein Wettbewerb durchgeführt. Den ersten Preis erhielt Frau Hon. Prof. Johanne Nalbach (s. Anlage ), deren Entwurf die Grundlage für die Wohnbebauung bildet. Aus städtebaulichen Gründen wird die bereits vorhandene öffentliche Grünfläche um einige Grundstücke im Bereich Alte Jakobstraße zu Gunsten einer Wohnbebauung reduziert, damit die historische Straßenflucht wieder hergestellt werden kann. Mittig verbleibt ein Zugang zur öffentlichen Grünfläche.

Die bereits vorhandene öffentliche Grünfläche wird um die Grundstücke an der Alexandrinenstraße erweitert. Diese Erweiterungsfläche befindet sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und eines privaten Eigentümers, die beide im Tausch die innerhalb des Geltungsbereiches jetzt als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Grundstücke der vorhandenen öffentlichen Grünfläche erhalten sollen.

Die Stallschreiber- und die Alexandrinenstraße sollen wieder ausgebaut werden und in der Blockmitte soll eine Straße besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbindung Fuß- und Radweg entstehen.

 

·       Aktueller Anlass der Planaufstellung:

Der Bebauungsplan ist zur Schaffung von Planungsrecht auf der Grundlage des Entwurfes von Frau Hon. Prof. Johanne Nalbach erforderlich. Durch die Ausweisung von Straßenbegrenzungslinien für die Stallschreiber- und Alexandrinenstraße, bildet er ferner die Grundlage für den Bau der Straßen und sichert somit die Erschließung der Grundstücke.

 

·       Bestehende Bauleitpläne und bestehendes Baurecht:

Der Bebauungsplan I-14 wurde bereits mit Beschluss des Bezirksamtes Mitte vom 26.01.1993 für den gesamten Block eingeleitet. Damals sollten noch die öffentliche Grünfläche und der Gemeinbedarfsstandort vergrößert werden. Wohnbauflächen waren nicht vorgesehen. Diese Planung wurde zwischenzeitlich aufgegeben, und das Bebauungsplanverfahren wurde nicht fortgeführt, da bis zum Wettbewerb im Jahre 2008 kein abgestimmtes Konzept für die Entwicklung des Blockes existierte.

Der Flächennutzungsplan von Berlin stellt den gesamten Block als Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil und der Zweckbestimmung Schule dar. In der Bereichsentwicklungsplanung ist der Block als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz ausgewiesen.

Für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes gilt z. Z. § 34 Baugesetzbuch. Die Grundstücke entlang der Stallschreiber- und Alexandrinenstraße sind jedoch nicht erschlossen, da die beiden Straßen nicht vorhanden sind. Lediglich die jeweiligen Eckgrundstücke in den beiden Straßen liegen an öffentlichem Straßenland.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

  • Für den Bau der Stallschreiberstraße, der Alexandrinenstraße und der Straße besonderer Zweckbestimmung im Blockinnenbereich sind Mittel in noch zu bestimmender Höhe im Haushalt zu veranschlagen.
  • Für die Verlegung der Leitungen im Bereich der Grundstücke Alte Jakobstraße 52-61 und für die Verlegung der oberirdisch geführten Fernwärmeleitung im Blockinnenbereich sind Mittel in noch zu bestimmender Höhe im Haushalt zu veranschlagen.
  • Für die Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Grünfläche sind Mittel in noch zu bestimmender Höhe im Haushalt zu veranschlagen.

Eine Konkretisierung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im weiteren Planverfahren.

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2.300.- €

 

       Die Finanzierung öffentlicher Maßnahmen kann aufgrund der Haushaltslage des Bezirks absehbar nicht aus dem Bezirkshaushalt finanziert werden. Die Abteilung Stadtentwicklung entwickelt eine Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Aktivierung eines Programms der Städtebauförderung und durch Abschluss städtebaulicher Verträge mit den privaten Grundstückseigentümern.

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:       keine

 

Berlin,

 

 

Dr. Hanke                                                                                  Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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