Drucksache - 1333/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes II-187 - Quitzowstraße -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.07.2009
Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                     Drucksache Nr. 1333/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes II-187 -Quitzowstraße-.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 beschlossen:

 

I.     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-187 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird um die nördlich der Ellen-Epstein-Straße gelegenen Flächen reduziert. Der Bebauungsplan umfasst zukünftig das Grundstück Quitzowstraße 59, das westlich angrenzende Flurstück 293, die Grundstücke Quitzowstraße 70-74, Teilflächen der Grundstücke Quitzowstraße 61 und 82 sowie Teilflächen der Quitzow- und der Ellen-Epstein-Straße.

 

Begründung:

zu I.: Für die Flächen nördlich der Ellen-Epstein-Straße gibt es kein Planerfordernis. Die dort auf Grund der geringen Größe der Flächen zulässigen Nutzungen, z. B. Stellplätze oder Lagerflächen, sind auch ohne Bebauungsplanfestsetzungen zulässig. Daher wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert (s. Anlage).

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine.

 

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      Keine.

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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