Drucksache - 1333/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Anlage liegt als Fraktionsexemplar vorBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. 1333/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den Beschluss über die Reduzierung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanentwurfes II-187 -Quitzowstraße-. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.06.2009
beschlossen: I. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes II-187 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird um die
nördlich der Ellen-Epstein-Straße gelegenen Flächen reduziert. Der
Bebauungsplan umfasst zukünftig das Grundstück Quitzowstraße 59, das westlich
angrenzende Flurstück 293, die Grundstücke Quitzowstraße 70-74, Teilflächen der
Grundstücke Quitzowstraße 61 und 82 sowie Teilflächen der Quitzow- und der
Ellen-Epstein-Straße. Begründung: zu I.: Für die Flächen nördlich der Ellen-Epstein-Straße gibt es kein
Planerfordernis. Die dort auf Grund der geringen Größe der Flächen zulässigen
Nutzungen, z. B. Stellplätze oder Lagerflächen, sind auch ohne
Bebauungsplanfestsetzungen zulässig. Daher wird der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes reduziert (s. Anlage). Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Keine. b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: Keine. Berlin, den
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