Drucksache - 1331/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Tromsöer Straße von Schwedenstraße bis Überbauung (=Ende der öffentlichen gewidmeten Straße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
13.10.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 27.07.2009
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung Umweltausschuss vom 13.10.2009
3. Beschluss vom 15.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                       1331 / III

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Tromsöer Straße von Schwedenstraße bis Überbauung (=Ende der öffentlich gewidmeten Straße)

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Tromsöer Straße im Abschnitt von Schwedenstraße bis Überbauung wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

A)  Begründung:

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben für das Gebiet Berlin IV (u.a. Wedding) eine hydraulische Berechnung durchgeführt. Es wurden mehrere Staubereiche in der Abwasserableitung bei dieser Berechnung festgestellt. Als Schlussfolgerung ergab sich, dass mehrere Mischwasserkanal-Haltungen in unterschiedlichen Straßen hydraulisch erweitert werden müssen. Nur so ist sicherzustellen, dass es zu keinen überstauenden Mischwasserkanälen bei Starkregenereignissen kommt und das überstauende Mischwasser auch schnell abgeleitet werden kann.

Es ist u. a. erforderlich, den Mischwasserkanal auf der gesamten Verkehrsanlage der Tromsöer Straße mit Nennweite von DN 250 auf DN  400 zu erweitern (hydraulische Erweiterung).

Wegen mangelnder Baufreiheit ist es erforderlich, den ca. 70,5 m langen neuen Mischwasserkanal in größerer Nennweite (DN 400) in offener Bauweise im Fahrbahn- und Gehwegbereich einzubauen. Zudem werden zwei Schächte neu eingebaut bzw. vorhandene Schächte ersetzt sowie ein Straßenablauf erneuert.

Der Mischwasserkanal ist in den Jahren 1968 und 1972 gebaut worden und gilt nach der Rechtsprechung als erneuerungsbedürftig, da er zu klein dimensioniert war. Insofern handelt es sich um eine Verbesserung, da der Kanal hydraulisch erweitert wird.

Die Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem. Die Kanäle dienen neben der Schmutzwasserableitung sowohl der Regenentwässerung der Grundstücke als auch der Straßenentwässerung.

Beitragsfähig im Sinne des StrABG sind die Herstellungskosten der Straßenentwässerung.


                                            - 2 -

 

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 3 Straßenausbaubeitragsgesetz
§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)

       §12 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 232.800 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend der  Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 59.350 Euro ergibt, davon sind 65% = 38.570 Euro umlagefähig.

Einnahmen:

Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 21.500 Euro, da für alle Grundstücke Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch der Beitrag des Grundstücks im Eigentum des Landes Berlin ( Finanzamt Wedding) wird nicht kassenwirksam.

 

2.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                        Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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