Drucksache - 1331/III
(Text
siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1331
/ III Vorlage –
zur Beschlussfassung – über Beitragspflichtige
Erneuerung der Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Tromsöer Straße von
Schwedenstraße bis Überbauung (=Ende der öffentlich gewidmeten Straße) Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Tromsöer Straße im Abschnitt von
Schwedenstraße bis Überbauung wird beitragspflichtig erneuert. A) Begründung: Es ist u. a. erforderlich, den Mischwasserkanal auf der gesamten
Verkehrsanlage der Tromsöer Straße mit Nennweite von DN 250 auf DN
400 zu erweitern (hydraulische Erweiterung). Wegen mangelnder Baufreiheit ist es
erforderlich, den ca. 70,5 m langen neuen Mischwasserkanal in größerer
Nennweite (DN 400) in offener Bauweise im Fahrbahn- und Gehwegbereich
einzubauen. Zudem werden zwei Schächte neu eingebaut bzw. vorhandene Schächte
ersetzt sowie ein Straßenablauf erneuert. Der Mischwasserkanal ist in den Jahren 1968 und 1972 gebaut worden und
gilt nach der Rechtsprechung als erneuerungsbedürftig, da er zu klein
dimensioniert war. Insofern handelt es sich um eine Verbesserung, da der Kanal
hydraulisch erweitert wird. Die
Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem. Die Kanäle dienen neben der
Schmutzwasserableitung sowohl der Regenentwässerung der Grundstücke als auch
der Straßenentwässerung. Beitragsfähig
im Sinne des StrABG sind die Herstellungskosten der Straßenentwässerung. - 2 - Rechtsgrundlage: §12
Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: 1.
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben
finanziert. Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 232.800
Euro. Dieser Betrag ist entsprechend der
Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich
ein beitragsfähiger Aufwand von 59.350 Euro ergibt, davon sind 65% = 38.570
Euro umlagefähig. Einnahmen: Kassenwirksam werden
voraussichtlich ca. 21.500 Euro, da für alle Grundstücke Ermäßigungen nach
§ 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu
gewähren sind. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf
sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch
der Beitrag des Grundstücks im Eigentum des Landes Berlin ( Finanzamt Wedding)
wird nicht kassenwirksam. 2.
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den
.......................... Dr. Hanke Gothe
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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