Drucksache - 1324/III  

 
 
Betreff: Übertragung des Betriebs einer bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtung auf einen freien Träger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 16.06.2009
2. Beschluss vom 18.06.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Text liegt vor


Bezirksamt Mitte von Berlin.06.2009

Abt. Jugend und Finanzen23106

Jug 1

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1324 / III

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage – zur Beschlussfassung –

 

über Übertragung des Betriebs einer bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtung auf einen freien Träger

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Betrieb der bezirkseigenen Jugendfreizeiteinrichtung in der Koloniestraße 116 wird zum 1.07.09 auf den Träger Casablanca gGmbH übertragen.

 

A)    Begründung:

Bereits im vergangenen Jahr sah sich das Jugendamt nicht mehr in der Lage, diese kommunale Einrichtung mit eigenen pädagogischen Personal zu betreiben. Der Leiter der Einrichtung wechselte im März 2008 auf eigenen Wunsch in den Regionalen Dienst des Jugendamtes und arbeitet dort im Bereich familienunterstützende Hilfen. Zum letzten Quartal 2008 wechselte auch der verbleibende pädagogische Mitarbeiter auf eigenen Wunsch in diesen Bereich. Die vakanten Stellen konnten nicht durch geeignete Personen aus dem Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) besetzt werden. Schon zuvor waren Bestrebungen über einen Zeitraum von mind. 2 Jahren erfolglos, eine in der Einrichtung zusätzlich vakante Erzieherstelle zu besetzen. Angesichts verschiedener personeller Engpässe in anderen bezirkseigenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen war auch ein personeller Ausgleich aus diesem Personalbestand nicht realisierbar.

Mit Billigung des JHA hat das Jugendamt den Träger Casablanca in dieser Situation um Hilfe zur Aufrechterhaltung des in diesem Gebiet dringend notwendigen Angebots der Jugendarbeit gebeten. Im Ergebnis wurde der verbleibende Erzieher nach dem Wechsel des Leiters durch pädagogisches Personal von Casablanca unterstützt, seit dem Wechsel des Erziehers wird das Angebot der Jugendarbeit ausschließlich durch Personal von Casablanca aufrechterhalten. Für diese Leistungen erhält der Träger eine Zuwendungsfinanzierung.

Seit 1999 betreibt Casablanca in unmittelbarer Nachbarschaft der bezirkseigenen Jugendfreizeiteinrichtung in der Koloniestraße 129 den Kindertreff Frisbee mit bezirklicher Zuwendungsförderung. Dieses Projekt hat langjährig eng mit der bezirkseigenen Jugendfreizeiteinrichtung kooperiert und auch regelmäßig Angebote direkt im Haus durchgeführt. Seit 2007 ist  Casablanca in der Jugendfreizeiteinrichtung auch mit einem gemeinwesenbezogenen Projekt der Jugendsozialarbeit tätig, das gemeinsam mit dem Träger Al Dar e. V. durchgeführt wird.

Casablanca ist ein erfahrener Träger der Jugendhilfe, der auch mit Angeboten der Jugendarbeit vertraut ist. Er kennt die Verhältnisse und Probleme im  Sozialraum, ist im Kiez bekannt und hat eine gute Vernetzung innerhalb der sozialen Infrastruktur. Die Erfahrungen aus der Unterstützung und schließlich dem eigenständigen Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung sind ohne Einschränkungen positiv. Dem Träger ist es gelungen, den personellen und pädagogischen Übergang ohne Probleme zu bewältigen. Das pädagogische Personal des Trägers wird von den Jugendlichen, die die Angebote der bisher bezirkseigenen Jugendfreizeiteinrichtung wahrnehmen,  respektiert und akzeptiert. Vor diesem Hintergrund soll bei dieser Übertragung auf ein jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren verzichtet werden, um Start- und Übergangsprobleme bei einem etwaigen neuen Träger zu vermeiden und die mühsam wieder erreichte Kontinuität der pädagogischen Arbeit nicht erneut zu beeinträchtigen.

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 36 BezVG
 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)             Einnahmen:
 

Keine.

 

b)             Ausgaben und personalwirtschaftliche Auswirkungen

 

Für die Berechnung wurden die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt. Die relevante Bezugsgröße zur Ermittlung bildet das Haushaltsjahr 2007, da die Jugendeinrichtung in diesem Jahr letztmalig durchgängig mit 2 pädagogischen Vollzeitkräften betrieben werden konnte. Die Beträge beinhalten alle budgetwirksamen Kostenarten aus den Bereichen Personalkosten (unter Einbezug der Mittel für freie Mitarbeiter), Sachkosten und Infrastrukturkosten.

 

Nachstehende Haushaltsmittel, die 2007 für den Betrieb der kommunalen Einrichtung aufgewendet wurden, fallen zukünftig weg (Berechnung der festen Stellen auf Grundlage der KLR-Durchschnittssätze für das Haushaltjahr 2007):

 

Personalkosten:

 

 

 

 

 

 

1 Stelle Leitung

Vb/IVb

48.516 €

 

 

1 Stelle Erzieher/in

Vc/Vb

43.261 €

 

 

1 Erzieherberufspraktikant (anteilig)

 

5.390 €

 

 

Freie Mitarbeiter

 

20.363 €

 

 

Personalkosten gesamt

 

117.530 €

 

 

Sachkosten gesamt:

5.798 €

 

Infrastrukturkosten gesamt:

13.198 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe

136.526 €

 

 

 

Bei Zuschüssen für freie Jugendarbeit (4010/68425) ist - auf der Grundlage der erhobenen KLR-Daten und unter dem Ziel, den bestehenden Angebotsumfang aufrecht zu erhalten - ein Mehrbedarf von 136.526 € erforderlich. Der Mehrbedarf wird durch Minderausgaben im Kapitel 4011 für Personalkosten bei den Titeln 42501, 42701, 42522, für Sachkosten beim Titel 53401, für Infrastrukturkosten beim Titel 51701 gedeckt.

 


 

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

 

Dr. HankeFritsch

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 
 

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