Drucksache - 1313/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung zu den Bebauungsplanentwürfen I-B24b, I-B5f, I-B5g, I-B5k, I-B5l, I-B5n, I-B5o und I-B5q gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.06.2009
Anlage Abwägungstabelle I-B24b
Anlage Geltungsbereich I-B24b-ToB
Anlage Abwägungstabelle I-B5f
Anlage Geltungsbereich I-B5f-ToB
Anlage Abwägungstabelle I-B5g
Anlage Geltungsbereich I-B5g-ToB
Anlage Abwägungstabelle I-B5k
Anlage Geltungsbereich I-B5k-ToB
Anlage Abwägungstabelle I-B5l
Anlage Geltungsbereich I-B5l-ToB
Anlage Abwägungstabelle I-B5n
Anlage Geltungsbereich I-B5n-ToB
Anlage Abwägungstabelle I-B5o
Anlage Geltungsbereich I-B5o-ToB
Anlage Abwägungstabelle I-B5q
Anlage Geltunsgereich I-B5q-ToB

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1313 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung zu den Bebauungsplanentwürfen I-B24b, I-B5f, I-B5g, I-B5k, I-B5l, I-B5n, I-B5o und I-B5q gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.06.2009 beschlossen:

 

I.           a   Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B24b für die Grundstücke Auguststraße 1-3, 5, 6-8, Tucholskystraße 31/33 und Oranienburger Straße 37, 39-42 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Oranienburger Straße 38 / Auguststraße 4 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt.

 

b   Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5f für das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine Auguststraße, Auguststraße und Große Hamburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt.

 

c   Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5g für das Gelände zwischen Linienstraße, Joachimstraße, Auguststraße und Kleine Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

d   Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5k für das Gelände zwischen Auguststraße, Rosenthaler Straße, Gipsstraße und Joachimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

e   Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5l für die Grundstücke Sophienstraße 16 - 34, Große Hamburger Straße 38 - 42, Auguststraße 29A-29C und Gipsstraße 1 - 17 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt.

 

f    Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5n für das Gelände zwischen Linienstraße, Gormannstraße, Mulackstraße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt.

 

g   Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5o für die Grundstücke Linienstraße 213 - 217, Rückerstraße 6 - 9, Mulackstraße 11 – 14a und Gormannstraße 11 – 15 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt.

 

h   Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B5q für das Gelände zwischen Mulackstraße, Gormannstraße, Steinstraße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt.

 

 

II.     Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplanentwürfe I-B24b, I-B5f, I-B5g, I-B5k, I-B5l, I-B5n, I-B5o und I-B5q wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisse der Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt

 

 

Begründung:

 

zu I. und II:          Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage)

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Veröffentlichung der Anzeige zur öffentlichen Auslegung in der Tagespresse,

aus Kapitel 4610, Titel 53121

ca. 12 000 €

 

 

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin,

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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