Drucksache - 1313/III
![]() |
![]() |
||||
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Anlage liegt als Fraktionsexemplar vorBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1313
/ III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung zu den
Bebauungsplanentwürfen I-B24b, I-B5f, I-B5g, I-B5k, I-B5l, I-B5n, I-B5o und
I-B5q gem. § 3 Abs. 2 BauGB Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 02.06.2009 beschlossen: I.
a Die Auswertung des Ergebnisses der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-B24b für
die Grundstücke Auguststraße 1-3, 5, 6-8, Tucholskystraße 31/33 und
Oranienburger Straße 37, 39-42 sowie eine Teilfläche des Grundstücks
Oranienburger Straße 38 / Auguststraße 4 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu
keiner Änderung geführt. b Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-B5f für das Gelände zwischen Linienstraße, Kleine
Auguststraße, Auguststraße und Große Hamburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil
Mitte hat zu keiner Änderung geführt. c Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-B5g für das Gelände zwischen Linienstraße, Joachimstraße,
Auguststraße und Kleine Auguststraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu
keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt. d Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-B5k für das Gelände zwischen Auguststraße, Rosenthaler
Straße, Gipsstraße und Joachimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu
keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt. e Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-B5l für die Grundstücke Sophienstraße 16 - 34, Große
Hamburger Straße 38 - 42, Auguststraße 29A-29C und Gipsstraße 1 - 17 im Bezirk
Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt. f Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-B5n für das Gelände zwischen Linienstraße,
Gormannstraße, Mulackstraße und Kleine Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte,
Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt. g Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-B5o für die Grundstücke Linienstraße 213 - 217,
Rückerstraße 6 - 9, Mulackstraße 11 – 14a und Gormannstraße 11 – 15 im Bezirk
Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner Änderung geführt. h Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-B5q für das Gelände zwischen Mulackstraße,
Gormannstraße, Steinstraße und Rosenthaler Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
hat zu keiner Änderung geführt. II. Die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplanentwürfe I-B24b, I-B5f, I-B5g,
I-B5k, I-B5l, I-B5n, I-B5o und I-B5q wird unter Berücksichtigung des
Auswertungsergebnisse der Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt Begründung: zu I. und II: Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB (Anlage) Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin, Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
|||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |