Drucksache - 1311/III  

 
 
Betreff: Liegenschaftsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.06.2009

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                              .6.2009

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                 Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                      1311 / III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Liegenschaftsfonds

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.1.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. möglichst umgehend der Bezirksverordnetenversammlung Mitte eine vollständige Auflistung aller aus dem Bezirk in den Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke zu übergeben,

 

  1. dazu mitzuteilen, ob damit auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Grundstücke übergegangen und welche Aufgaben im Bezirk verblieben sind,

 

  1. welche personellen Auswirkungen sich ggf. abzeichnen und

 

  1. ob insgesamt für den Bezirk Veränderungen für den Haushaltsplan zu erwarten sind.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu 1.    Eine Auflistung der weiteren vom Liegenschaftsfonds übernommenen      

Grundstücke ist als Anlage beigefügt.

 

Zu 2.    Mit dem Übergang der Grundstücke geht auch die Verwaltung der Grund-

            stücke in die Zuständigkeit des Liegenschaftsfonds über.

 

Zu 3.   Mit der Übergabe der weiteren Grundstücke ist der Abgang einer Stelle im Bereich des von der SE GDM verwalteten Finanzvermögens verbunden. Mit der Übergabe der weiteren Grundstücke sind im Bereich des von der SE GDM verwalteten Fachvermögens (BDG und Jug) und im Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes, wo im Allgemeinen nur Grundstücksteilflächen übertragen wurden, so dass eine Verminderung der Arbeitsbelastung (wenn überhaupt) nur in zu vernachlässigender Größe eingetreten ist, derzeit keine personellen Auswirkungen verbunden.

 

Zu 4.   Die Veränderungen für den Haushalt sind aus den Entwicklungen in den Einnahmetiteln und bei den Ausgabetiteln des Haushaltsplans 2008 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2007 ablesbar.

 

            Welche Minderungen/Einsparungen sich dabei aufgrund allgemeiner Einsparvorgaben ergeben bzw. auf die Übergabe der Grundstücke zurückzuführen sind, ist in Einzelbeträgen ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht darstellbar, da in jedem Einzelfall überprüft werden müsste, ob sich die Entwicklungen aus der Übertragung an den Liegenschaftsfonds ergeben oder ob andere Umstände, wie zum Beispiel -grundsätzliche- Einsparungen bei Straßenreinigung, Stromkosten usw. maßgeblich sind.

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                        siehe Berichtstext zu 4.

                                  

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
           siehe Berichtstext zu 3.

 

 

 

Berlin, den  02.06.2009

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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