Wie viele Träger im
Rahmen bezirklicher Projekte im Bezirk Mitte leisten ihre Arbeit nach dem
oben genannten Kapitel 33 00 Titel 68 473 „Zuschüsse für Maßnahmen der
Pflichtversorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen“?
Werden die Träger
nach bestimmten Kriterien ausgesucht?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Warum hat der Bezirk
für diesen Bereich keine ‚AG Förderformel’ eingerichtet, damit die
Bezirksverordneten, wie in den Bereichen Soziales und Jugend, anhand von
bestimmten Kriterien (sozialräumlich und/oder gesundheitliche Daten) die
Höhe der Zuwendungssummen mitbestimmen können?
Wäre das Bezirksamt
bereit, auch für diesen Bereich eine ‚AG Förderformel’ einzusetzen?