Drucksache - 1266/III  

 
 
Betreff: Umsetzung des § 20 SGB V durch die Krankenkassen in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
25.06.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 19.05.2009
2. Beschlussempfehlung Gesundheit vom 25.06.2009
3. Beschluss vom 17.09.2009
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2010
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
5. Beschluss vom 18.03.2010
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                       03.2011

Abt. Gesundheit                                                                                                                              Tel.: 42395

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin             

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über „Umsetzung des § 20 SGB V durch die Krankenkassen in Mitte“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.9.2009 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1266/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass mit allen in der gesetzlichen Krankenkassen Vereinigung (GKV) vertretenen Krankenkassen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, der deren finanzielle Beteiligung an allen bezirklichen Maßnahmen der Präventions- und Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V zum Ziel hat.“

 

Das Bezirksamt hat am  08.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wie im Zwischenbericht vom 18.3.2010 dargelegt, hatte die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Unterbreitung des Vorschlages damals mitgeteilt, dass sie es für sinnvoll halte, Kooperationsmöglichkeiten und verbindliche Kooperationsverfahren mit den in Berlin ansässigen Krankenkassen auszuloten, es jedoch als erforderlich einschätze, dass derartige Gespräche auf der Basis solider konzeptioneller Vorbereitung geführt werden. Die dafür notwendigen Schritte würden derzeit durch die Fachebene ihres Hauses erarbeitet.

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 25.11.10 erneut an die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gewandt mit der Bitte um Mitteilung neuer Entwicklungen oder Erkenntnisse in der o.g. Sache. Dieses Schreiben blieb bislang -  durch krankheitsbedingten Ausfall in der Fachabteilung – unbeantwortet. Eine telefonische Nachfrage in der Senatsverwaltung zeigte jedoch auf, dass das mit Schreiben vom 13.1.2010 übermittelte Vorhaben schließlich seitens der Senats­verwaltung aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in Folge der auf Bundes­ebene laufenden Gesundheitsreform (z.B. GKV-Wettbewerbsstärkungs­gesetz) aufgegeben wurde, da die Erfolgsaussichten für die entsprechend avisierte Vereinbarung mit den Krankenkassen im Laufe des Verfahrens als unrealisierbar eingeschätzt wurden.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin, den  08.03.2011

 

 

Stellvertretender

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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