Drucksache - 1265/III  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung in den städtebaulichen Untersuchungsgebieten von Mitte umgehend sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann Schauer-Oldenburg für die Fraktion, Fraktion der SPD Neuhaus 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
12.11.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 19.05.2009
2. Beschluss vom 18.06.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                1265/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Bürgerbeteiligung in den städtebaulichen Untersuchungsgebieten von Mitte umgehend sicherstellen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1265/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend alle organisatorischen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, um die Wahl von Betroffenenvertretungen in den städtebaulichen Untersuchungsgebieten Turmstraße und Müllerstraße sicherzustellen.

 

Dabei sind die bisher in den Gebieten aktiv tätigen Bürgerinitiativen angemessen in die Organisation der Wahlen einzubeziehen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 20.10.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Intention des BVV-Beschlusses zielt in Richtung der bereits zur mündlichen Anfrage 1216/III durch das Bezirksamt abgegebenen Beantwortung.

 

Ebenso wie die BVV sieht auch das BA die Notwendigkeit, die Bewohner und Akteure vor Ort aktiv in den anlaufenden Stadtentwicklungsprozess einzubeziehen.

 

Das am 1. Juli 2009 für beide Gebiete durchgeführte Expertengespräch zur Bürgerbeteiligung und Vorbereitung der Öffentlichkeitsveranstaltung diente genau diesem Zweck.

Als Ergebnis kann hier festgehalten werden, dass für die Gebiete Müller- und Turmstraße gesonderte Öffentlichkeitsveranstaltungen zur breiten Information der Bewohner, aber auch zur Wahl einer Stadtteilvertretung durchgeführt werden.

Für die Müllerstraße ist dies bereits am 1. Oktober 2009 erfolgt, die Turmstraße folgt am 19. Oktober.

 

Neben den Akteuren soll die Einladung ebenfalls über Plakate und Flyer erfolgen, um möglichst viele Interessierte zu erreichen und eine demokratisch legitimierte Stadtteilvertretung bilden zu können.

 

In Anlehnung an die früheren Wahlen zur Betroffenenvertretung nach den Ausführungsvorschriften zur Bürgerbeteiligung des Landes Berlin können z. B. Vertretergruppen definiert werden, die spezielle Interessen der Bewohner, der Eigentümer und anderer Nutzer repräsentieren und in einem Stadtteil aktiv mitarbeiten.


                                                                        - 2 -

 

Alle Akteure und Interessierten bilden hierbei den Initiativkreis, aus dem sich die Stadtteilvertretung rekrutiert. Die Größe des Gremiums sollte ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, um arbeitsfähig zu bleiben (ca. 20 Personen). Nur die nichtorganisierten Bewohner/Nutzer sollten hierbei gewählt werden, wohingegen die Entsendung je eines Akteurvertreters durch Proklamation erfolgt. Die Wahldauer beträgt ein Jahr mit einjähriger Verlängerung, sofern es zu einer Gebietsfestsetzung kommt.

Aus der Stadtteilvertretung könnte ein Sprecherkreis (ca. 5 Personen) gewählt werden, der als unmittelbarer Ansprechpartner der Verwaltung dient und mit dieser zusammen die turnusmäßig einberufenen Steuerungsrunden bestreitet.

 

Dem Gremium sind für die Arbeit Rechte bezüglich der Beteiligung einzuräumen sowie ein finanzieller Rahmen (3.000,- € jährlich) für Materialkosten zur Verfügung zu stellen.

 

Die Bereitstellung eines eigenen Raums ist nicht vorgesehen, da über die Akteure vor Ort sicherlich geeignete Möglichkeiten zur Verfügung stehen und dies der Eigeninitiative der Stadtteilvertretung vorbehalten bleiben soll.

 

Von Beginn an ist es das Ziel des Bezirks, dass sich die Stadtteilvertretung wie auch der Initiativkreis selbst organisieren und darin höchstens zu Beginn organisatorisch durch den Bezirk oder das Prozessmanagement Aktive Zentren unterstützt werden.

 

Gemeinsam mit den beauftragten Büros BSM (Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung) und JMP (Jahn, Mack + Partner) ist der Rahmen der Beteiligung und der Wahlmodus näher zu strukturieren und zu konkretisieren.

Zu beachten ist jedoch, dass bei allen Beteiligungsformen das Bezirksamt die letzte Instanz der zu treffenden Entscheidungen darstellt.

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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