Drucksache - 1265/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 1265/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Bürgerbeteiligung in
den städtebaulichen Untersuchungsgebieten von Mitte umgehend sicherstellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2009 folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1265/III): Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend alle organisatorischen
Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, um die Wahl von Betroffenenvertretungen
in den städtebaulichen Untersuchungsgebieten Turmstraße und Müllerstraße
sicherzustellen. Dabei sind
die bisher in den Gebieten aktiv tätigen Bürgerinitiativen angemessen in die
Organisation der Wahlen einzubeziehen. Das Bezirksamt hat am 20.10.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Die Intention des BVV-Beschlusses zielt in Richtung der
bereits zur mündlichen Anfrage 1216/III durch das Bezirksamt abgegebenen
Beantwortung. Ebenso wie die BVV sieht auch das BA die Notwendigkeit, die
Bewohner und Akteure vor Ort aktiv in den anlaufenden Stadtentwicklungsprozess
einzubeziehen. Das am 1. Juli 2009 für beide Gebiete durchgeführte
Expertengespräch zur Bürgerbeteiligung und Vorbereitung der
Öffentlichkeitsveranstaltung diente genau diesem Zweck. Als Ergebnis kann hier festgehalten werden, dass für die
Gebiete Müller- und Turmstraße gesonderte Öffentlichkeitsveranstaltungen zur
breiten Information der Bewohner, aber auch zur Wahl einer Stadtteilvertretung
durchgeführt werden. Für die Müllerstraße ist dies bereits am 1. Oktober 2009
erfolgt, die Turmstraße folgt am 19. Oktober. Neben den Akteuren soll die Einladung ebenfalls über Plakate
und Flyer erfolgen, um möglichst viele Interessierte zu erreichen und eine
demokratisch legitimierte Stadtteilvertretung bilden zu können. In Anlehnung an die früheren Wahlen zur
Betroffenenvertretung nach den Ausführungsvorschriften zur Bürgerbeteiligung
des Landes Berlin können z. B. Vertretergruppen definiert werden, die spezielle
Interessen der Bewohner, der Eigentümer und anderer Nutzer repräsentieren und
in einem Stadtteil aktiv mitarbeiten. - 2 - Alle Akteure und Interessierten bilden hierbei den Initiativkreis,
aus dem sich die Stadtteilvertretung rekrutiert. Die Größe des Gremiums sollte
ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, um arbeitsfähig zu bleiben (ca. 20
Personen). Nur die nichtorganisierten Bewohner/Nutzer sollten hierbei gewählt
werden, wohingegen die Entsendung je eines Akteurvertreters durch Proklamation
erfolgt. Die Wahldauer beträgt ein Jahr mit einjähriger Verlängerung, sofern es
zu einer Gebietsfestsetzung kommt. Aus der Stadtteilvertretung könnte ein Sprecherkreis (ca. 5
Personen) gewählt werden, der als unmittelbarer Ansprechpartner der Verwaltung
dient und mit dieser zusammen die turnusmäßig einberufenen Steuerungsrunden
bestreitet. Dem Gremium sind für die Arbeit Rechte bezüglich der
Beteiligung einzuräumen sowie ein finanzieller Rahmen (3.000,- € jährlich) für
Materialkosten zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung eines eigenen Raums ist nicht vorgesehen,
da über die Akteure vor Ort sicherlich geeignete Möglichkeiten zur Verfügung
stehen und dies der Eigeninitiative der Stadtteilvertretung vorbehalten bleiben
soll. Von Beginn an ist es das Ziel des Bezirks, dass sich die
Stadtteilvertretung wie auch der Initiativkreis selbst organisieren und darin
höchstens zu Beginn organisatorisch durch den Bezirk oder das Prozessmanagement
Aktive Zentren unterstützt werden. Gemeinsam mit den beauftragten Büros BSM
(Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung) und JMP (Jahn,
Mack + Partner) ist der Rahmen der Beteiligung und der Wahlmodus näher zu
strukturieren und zu konkretisieren. Zu beachten ist jedoch, dass bei allen Beteiligungsformen
das Bezirksamt die letzte Instanz der zu treffenden Entscheidungen darstellt. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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