Drucksache - 1234/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1234
/ III Vorlage – zur Kenntnisnahme – Antrag
auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für das Straßenbauprojekt im
Block 902 - Neubau einer Straße II. Ordnung (Ellen-Epstein-Straße) - Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 Folgendes
beschlossen: Die Abteilung Stadtentwicklung stellt bei der Senatsverwaltung einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 22 BerlStrG. Begründung: Im FNP ist im Ortsteil Moabit nördlich des Block 902
eine neue Straße (Straße II. Ordnung) dargestellt. Durch diese Straße soll der
Durchgangsverkehr aus der heutigen Quitzow-/Siemensstraße herausgenommen und
damit die Anwohner von den Folgen der hohen Verkehrsbelastung entlastet werden.
Dieser geplante Straßenabschnitt stellt die Fortführung der neugebauten Straße
im Block 9 dar, die im Frühjahr 2009 fertiggestellt werden wird. Für den Straßenneubau wurde am 11.05.2006, ergänzt am
11.12.2006, ein Antrag auf GA-Mittel-Förderung bei der Senatsverwaltung für
Wirtschaft gestellt. Die generelle Förderfähigkeit des Vorhabens über GA-Mittel
wurde durch SenWiTechFrau durch ein Schreiben vom 12.04.2007 bestätigt. Da
diese Fördermittel primär für die Erschließung von Gebieten mit überwiegend
produzierendem Gewerbe zur Verfügung gestellt werden, werden die anzusiedelnden
Unternehmen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft inhaltlich abgestimmt. Zur Konkretisierung des Fördermittelantrages wurde
bereits am 04.06.2007 in Höhe von 100.000,00 € eine Fördermittelzusage für die
Planungsleistungen zur Erstellung der Bauplanungsunterlagen (BPU) erteilt. Die
BPU wird derzeit erstellt und soll parallel zum Planfeststellungsverfahren zur
Prüfung eingereicht werden. Erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses
ist der Förderbescheid für die Gesamtmaßnahme im Sommer 2010 zu erwarten, da
Straßen II. Ordnung gem. § 22 BerlStrG nur gebaut werden dürfen, wenn die
Straßenplanung vorher planfestgestellt worden ist. Beim Bau von Straßen II. Ordnung
ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Planfeststellungs- und
Anhörungsbehörde. Träger des Straßenbauvorhabens ist der Bezirk Mitte
von Berlin. Um das Planfeststellungsverfahren in Gang zu setzen,
muss der Bezirk einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens bei der zuständigen
Senatsverwaltung stellen. Geplante Zeitschiene für das
Planfeststellungsverfahren:
Geplante Zeitschiene Straßenbaumaßnahme:
Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts wurde im
August 2007 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der DB AG und dem Land Berlin
geschlossen, nachdem das Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.07.2007
(BA-Beschluss-Nr. 177) dies beschlossen hatte. Die für den Straßenbau benötigten überwiegenden
Flächen wurden im Januar 2007 durch die BIH GEG – heute DSK – für das Land
erworben. Für eine kleinere im westlichen Teil des Blocks 902
gelegene Fläche (ca. 500 m²) hat die Vivico einen Kaufvertrag abgeschlossen mit
der Maßgabe, dass die Käufer die für den Straßenbau erforderlichen Flächen dem
Land Berlin unentgeltlich zur Verfügung stellen sowie sich an den Kosten der
Erschließung beteiligen; vertraglich gebunden sind die Käufer bis 31.12.2010;
die Pflichten der Käufer gegenüber dem Land Berlin erlöschen, wenn der
städtebauliche Vertrag mit der DB AG gekündigt wird oder das
Planfeststellungsverfahren nicht bis zum 31.12.2010 abgeschlossen ist. Die
Fläche ist dem Land Berlin noch durch einen Übertragungsvertrag, der im
Grundsatz vorliegt, zu übereignen. Zum geplanten Straßenverlauf und der erforderlichen
Teilfläche eines privaten Eigentümers sind die Anlagen 1+2 beigefügt. Rechtsgrundlage: BauGB AGBauGB BerlStrG BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzierung: a)
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: Grunderwerbsnebenkosten in Höhe von ca. 600,00 € Kapitel: 4212/Titel: 82164, voraussichtlich 2010 b)
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Keine Berlin,
den Dr.
Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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