Drucksache - 1234/III  

 
 
Betreff: Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für das Straßenbauprojekt im Block 902 - Neubau einer Straße II. Ordnung (Ellen-Epstein-Straße)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.04.2009
Anlage - Pläne

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                1234 / III

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für das Straßenbauprojekt im Block 902 - Neubau einer Straße II. Ordnung (Ellen-Epstein-Straße) -

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 Folgendes beschlossen:

 

Die Abteilung Stadtentwicklung stellt bei der Senatsverwaltung einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. § 22 BerlStrG.

 

Begründung:

 

Im FNP ist im Ortsteil Moabit nördlich des Block 902 eine neue Straße (Straße II. Ordnung) dargestellt. Durch diese Straße soll der Durchgangsverkehr aus der heutigen Quitzow-/Siemensstraße herausgenommen und damit die Anwohner von den Folgen der hohen Verkehrsbelastung entlastet werden. Dieser geplante Straßenabschnitt stellt die Fortführung der neugebauten Straße im Block 9 dar, die im Frühjahr 2009 fertiggestellt werden wird.

 

Für den Straßenneubau wurde am 11.05.2006, ergänzt am 11.12.2006, ein Antrag auf GA-Mittel-Förderung bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft gestellt. Die generelle Förderfähigkeit des Vorhabens über GA-Mittel wurde durch SenWiTechFrau durch ein Schreiben vom 12.04.2007 bestätigt. Da diese Fördermittel primär für die Erschließung von Gebieten mit überwiegend produzierendem Gewerbe zur Verfügung gestellt werden, werden die anzusiedelnden Unternehmen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft inhaltlich abgestimmt.

Zur Konkretisierung des Fördermittelantrages wurde bereits am 04.06.2007 in Höhe von 100.000,00 € eine Fördermittelzusage für die Planungsleistungen zur Erstellung der Bauplanungsunterlagen (BPU) erteilt. Die BPU wird derzeit erstellt und soll parallel zum Planfeststellungsverfahren zur Prüfung eingereicht werden. Erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses ist der Förderbescheid für die Gesamtmaßnahme im Sommer 2010 zu erwarten, da Straßen II. Ordnung gem. § 22 BerlStrG nur gebaut werden dürfen, wenn die Straßenplanung vorher planfestgestellt worden ist. Beim Bau von Straßen II. Ordnung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde.

Träger des Straßenbauvorhabens ist der Bezirk Mitte von Berlin.


 

Um das Planfeststellungsverfahren in Gang zu setzen, muss der Bezirk einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens bei der zuständigen Senatsverwaltung stellen.

 

Geplante Zeitschiene für das Planfeststellungsverfahren:

April 2009

Abgabe Antrag Planfeststellungsverfahren mit dazugehörigen Unterlagen

Juli 2010

Abschluss Verfahren / Planfeststellungsbeschluss

 

Geplante Zeitschiene Straßenbaumaßnahme:

Oktober 2010 – Dezember 2011

Durchführung der Baumaßnahme

 

Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts wurde im August 2007 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der DB AG und dem Land Berlin geschlossen, nachdem das Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.07.2007 (BA-Beschluss-Nr. 177) dies beschlossen hatte.

 

Die für den Straßenbau benötigten überwiegenden Flächen wurden im Januar 2007 durch die BIH GEG – heute DSK – für das Land erworben.

Für eine kleinere im westlichen Teil des Blocks 902 gelegene Fläche (ca. 500 m²) hat die Vivico einen Kaufvertrag abgeschlossen mit der Maßgabe, dass die Käufer die für den Straßenbau erforderlichen Flächen dem Land Berlin unentgeltlich zur Verfügung stellen sowie sich an den Kosten der Erschließung beteiligen; vertraglich gebunden sind die Käufer bis 31.12.2010; die Pflichten der Käufer gegenüber dem Land Berlin erlöschen, wenn der städtebauliche Vertrag mit der DB AG gekündigt wird oder das Planfeststellungsverfahren nicht bis zum 31.12.2010 abgeschlossen ist. Die Fläche ist dem Land Berlin noch durch einen Übertragungsvertrag, der im Grundsatz vorliegt, zu übereignen.

 

Zum geplanten Straßenverlauf und der erforderlichen Teilfläche eines privaten Eigentümers sind die Anlagen 1+2 beigefügt.

 

Rechtsgrundlage:

BauGB

AGBauGB

BerlStrG

BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Grunderwerbsnebenkosten in Höhe von ca. 600,00 €

Kapitel: 4212/Titel: 82164, voraussichtlich 2010

 

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                                Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                    Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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