Drucksache - 1190/III  

 
 
Betreff: Information der BVV als Zufallsprodukt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 10.03.2009

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass es seiner Unterrichtungspflicht gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung nach § 15 Bezirksverwaltungs­ge­setz in Verbindung mit den §§ 17 und 36 Abs. e nachkommt?

 

2. Was versteht das Bezirksamt unter den rechtlich definierten Begriffen „rechtzeitig und umfassend“, insbesondere bei in Planung befindlichen Vorhaben?

 

3. Ist Sinn und Zweck des Kontrollrechts der Bezirksverordnetenversammlung (§ 17) unterlaufen, wenn das Bezirksamt die §§ 15 und 36 Abs. e nicht rechtzeitig und umfassend erfüllt?

 

 
 

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