Drucksache - 1189/III  

 
 
Betreff: Nachwahl von Mitgliedern im Ehrenamtlichen Dienst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.03.2009
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage
3. Beschluss vom 20.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin         .3.2009

Abt. Soziales und Bürgerdienste(9922) 42660

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

über die Nachwahl von Mitgliedern im Ehrenamtlichen Dienst

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger werden für die Restdauer der Wahlperiode (31.12.2011) als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes gewählt.

 

 

1) Begründung:

 

Bei der letzten Wahl im April 2008 haben sich 239 Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt zur Verfügung gestellt. Seitdem ist die Zahl der Ehrenamtlichen durch Rücktritt oder Tod stark gesunken. Die empfohlene Zahl von einem Sozialkommissionsmitglied pro 800 Einwohner wird deutlich unterschritten. Deshalb wurde offensiv für die Arbeit in den bezirklichen Sozialkommissionen geworben, das wird auch weiterhin geschehen.

Eine Nachwahl ist nach den Regelungen in der Verwaltungsvorschrift über den Ehren-amtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 19. September 2006 jederzeit möglich.

 

 

2) Rechtsgrundlage:

 

Bezirksverwaltungsgesetz § 16, Absatz 1, Buchstabe c,

Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD)

vom 19.September 2006.

 

 

3) Auswirkung auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben: Die Aufwandsentschädigung für Sozialkommissionsvorsteher/innen beträgt monatlich 86,92 Euro, diejenige für Sozialkommissionsmitglieder mtl. 25,56 Euro. Die erforderlichen Mittel für die Aufwandsentschädigungen der Sozialkommis-sionsmitglieder werden bei 3933/ 412 01 nachgewiesen. Der Ansatz im Haus-haltsplan 2008/2009 beträgt 120.000 Euro. Für die Haushaltsjahr 2010/2011 werden bei gleichbleibender Zahl der Ehrenamtlichen ca.105.000 € Ausgaben erwartet.

Einnahmen: Keine

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

 

 

Berlin, den 03.03.2009

 

 

 

 

Dr. Hankevon Dassel Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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