Drucksache - 1184/III  

 
 
Betreff: Einschränkung, Erweiterung und Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs I-32 „Holzufer“ Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009
VzK_B_Plan_I_32_Anlage_Planzeichnung
VzK_B_Plan_I_32_Anlage_Planzeichnung 2
VzK_B_Plan_I_32_Anlage_Planzeichnung 3

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1184/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Einschränkung, Erweiterung und Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs I-32 „Holzufer“ Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.02.2009 beschlossen:

 

I.           Der Geltungsbereich des Bebauungsplans I-32 für die Grundstücke Michaelkirchstraße 22-23, Köpenicker Straße 36 und 41 und 48-53 sowie die an der Spree angrenzenden Flurstücke 103, 104, 9000 und 9002 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird wie folgt geändert:

 

Der Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstücks Köpenicker Straße 51-52 westlich der vorgesehenen öffentlichen Verkehrsfläche und eine östliche Teilfläche des Grundstücks Köpenicker Straße 48-49 und um das Grundstück Köpenicker Straße 53 eingeschränkt sowie um weitere Teilflächen des Grundstücks Köpenicker Straße 54 erweitert.

Der Bebauungsplan wird aufgeteilt:

       Der Bebauungsplan I-32a gilt für die Grundstücke Michaelkirchstraße 22-23, Köpenicker Straße 36-41 und 50 (teilweise) sowie die an der Spree angrenzenden Flurstücke 103, 104, 9000 und 9002 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

       und

       der Bebauungsplan I-32b für Teilflächen der Grundstücke Köpenicker Straße 48-52 und 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

II.         Das Bebauungsplanverfahren I-32b wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

III.        Für den Bebauungsplanentwurf I-32a wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

       Für den Bebauungsplanentwurf I-32b wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

IV.      Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

Begründung

 

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 29.04.2008 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-32 geändert und sind die Inhalte modifiziert worden.

 

Nunmehr ist beabsichtigt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans I-32 aufzuteilen in den Bebauungsplan I-32a für die Grundstücke Michaelkirchstraße 22-23, Köpenicker Straße 36-41 und 50 (teilweise) sowie die an der Spree angrenzenden Flurstücke 103, 104, 9000 und 9002 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte


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und den Bebauungsplan I-32b für Teilflächen der Grundstücke Köpenicker Straße 48-52 und 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. Der Geltungsbereich wird um Teilflächen der Grund­stücke Köpenicker Straße 51-52 westlich und Köpenicker Straße 48-49 östlich der vorgesehenen öffentlichen Verkehrsfläche sowie um das Grundstück Köpenicker Straße 53 eingeschränkt und um weitere Teilflächen des Grundstücks Köpenicker Straße 54 erweitert.

 

Die Planungsziele des Bebauungsplans I-32 bleiben für die Bebauungspläne I-32a und I-32b weiterhin bestehen. Diese sehen u.a. die Festsetzung einer öffentlichen Erschließungsstraße zwischen Köpenicker Straße, Spree und Michaelkirchstraße vor, um die für die Entwicklung der rückwärtigen bzw. zur Spree hin orientierten Baugrundstücke erforderliche öffentliche Erschließung zu gewährleisten. Mit der aktuell geplanten Realisierung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück Köpenicker Straße 54 (A.L.E.X.-Bau GmbH) besteht nunmehr ein dringendes Planerfordernis zur planungsrechtlichen Sicherung, zumindest eines ersten Teilabschnitts dieser Erschließungsstraße.

 

Da jedoch nicht alle Planungsziele des Bebauungsplans I-32 zeitnah umzusetzen sind, soll der Plan aufgeteilt und die planungsrechtliche Sicherung des ersten Bauabschnitts der Erschließungsstraße mit dem Bebauungsplanverfahren I-32b zügig herbeigeführt werden. Die Fortführung der Straße bis zur Michaelkirchstraße soll dann später im Bebauungsplanverfahren I-32a festgesetzt werden.

 

Auf der Grundlage der geplanten Festsetzung der Erschließungsstraße im Bebauungsplanentwurf I-32 haben sich die Eigentümer der Anrainergrundstücke bereits gegenseitige Leitungs- und Überfahrrechte zugestanden und als Baulast gesichert. Diese Baulasten sollen die Grundlage zur Festsetzung der Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan I-32b bilden. Es ist beabsichtigt, die Straße vorerst als Stichstraße mit Wendemöglichkeit auszubilden. Somit wäre im ersten Bauabschnitt die Erschließung der rückwärtigen Grundstücksflächen Köpenicker Straße 48-49, 54 sowie der zur Spree orientierten Flurstücke 104 und 105 gesichert. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche wird nicht Gegenstand der Planfestsetzung.

 

In einem städtebaulichen und einem Erschließungsvertrag soll die Vorfinanzierung durch die Fa. Hochtief/A.L.E.X.-Bau für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsstraße im Bebauungsplan I-32b geregelt werden. Nach Erschließungsbeitragsrecht wird dann die Umlegung der Kosten auf die Anrainer geregelt. Als planungsrechtliche Voraussetzung für die Herstellung der öffentlichen Erschließungsstraße und Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts ist ein festgesetzter Bebauungsplan erforderlich.

 

Im Zuge der Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans I-32 ist beabsichtigt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans I-32b um Teilflächen der Grundstücke Köpenicker Straße 48-49 und 51-52 sowie um das Grundstück Köpenicker Straße 53 einzuschränken. Für diese Grundstücke besteht nach der mit dem Bebauungsplan I-32b beabsichtigten Festsetzung der öffentlichen Erschließungsstraße kein Planerfordernis mehr. Eine Steuerung der Zulässigkeit von Vorhaben auf diesen Grundstücken ist durch § 34 BauGB ausreichend gegeben.

 

Gleichzeitig soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans I-32b um weitere Teilflächen des Grundstücks Köpenicker Straße 54 erweitert werden. Dies wird erforderlich, da die Straße bis zu ihrer Weiterführung nach Festsetzung des Bebauungsplans I-32a als Stichstraße ausgeführt werden muss und somit die Schaffung von Wendemöglichkeiten auch

 

 

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für Lkw innerhalb der Straßenverkehrsfläche erforderlich wird. Mit der geplanten Aufweitung des Straßenquerschnitts ist die Realisierung eines Wendekreises für 2-achsige Müllfahrzeuge gemäß RASt06 möglich.

 

Mit Schreiben vom 13.01.09 bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung) für das Bebauungsverfahren I-32b bestehen. Die Planaufstellung gemäß § 13a BauGB erfolgt ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2800.- €

 

Die Kosten für die Planung und Herstellung der öffentlichen Infrastruktur werden im Verfahren ermittelt. Es ist, analog dem schon realisierten Vorhaben im Baublock (Verdi-Zentrale), eine für das Land Berlin kostenneutrale Lösung geplant.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      keine

 

Berlin, 24.02.2009

 

Dr. Hanke                                                                                Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlage:

Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs I-32 mit Änderungskennzeichnung

Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs I-32a

Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs I-32b

 

 

 
 

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