Drucksache - 1180/III  

 
 
Betreff: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf 1-17B und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-17B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
25.03.2009 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 25.02.2009
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage Auswertung
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage Plan
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage RVO
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage Begruendung
2. BE zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.03.2009
3. Beschluss vom 18.06.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Text liegt vor

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1180/III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Beschluss über den Bebauungsplanentwurf 1-17B und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-17B

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan 1-17B vom 20. Oktober 2008 für die Grundstücke Habersaathstraße 24/58 (gerade Hausnummern) und Chausseestraße 100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-17B vom 20. Oktober 2008 für die Grundstücke Habersaathstraße 24/58 (gerade Hausnummern) und Chausseestraße 100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

Begründung:

 

Bitten wir den Anlagen „Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit" und der beigefügten Begründung zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin, 10.02.2009

 

Dr. Hanke Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlage:

  • Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Planzeichnung
  • Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-17B im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit
  • Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan 1-17B
 
 

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