Drucksache - 1179/III  

 
 
Betreff: Aufhebung des BA-Beschlusses Nr. 558 vom 06.01.2009 (BA-Vorlage Nr. 599)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.02.2009

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                  1179/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Aufhebung des BA-Beschlusses Nr. 558 vom 06.01.2009 (BA-Vorlage Nr. 599)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 beschlossen:

 

Der BA-Beschluss Nr. 558 (BA-Vorlage Nr. 599) vom 06.01.09 mit dem Wortlaut:

"Beschluss über den Bebauungsplanentwurf 1-39, den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39 sowie die Einbringung einer Vorlage in die Bezirksverordnetenversammlung - zur Beschlussfassung"

ist aufgehoben.

 

Begründung:

 

Es ist beabsichtigt, bei der  textlichen Festsetzung Nr. 4 im Bebauungsplan 1-39 den 2. Satz „Ausnahmsweise zulässig sind Räume für freie Berufe“ zu streichen.

Bedingt durch diese Änderung der textlichen Festsetzung sind Verfahrensschritte, wie Behördenbeteiligung und Öffentliche Auslegung gem. § 4a BauGB zu wiederholen und ein erneuter Beschluss des Bezirksamtes herbeizuführen.

 

Rechtsgrundlage:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b)  Personalwirtschaftliche Ausgaben:                            Keine

 

 

Berlin, 17.02.2009

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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