Drucksache - 1178/III  

 
 
Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-45 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.02.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage Ansicht
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage Geltungsbereich
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage Lageplan

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                              1178/III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-45 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.02.2009 beschlossen:

 

I.           Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-45 VE für eine Teilfläche des Grundstückes Siemensstraße 27-49 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, ist auf der Grundlage des Entwurfes zum Bebauungsplan 1-45 VE vom 28.01.2009 aufzustellen.

 

II.         Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-45 VE wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB entsprechend den sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-45 VE sind folgende städtebauliche Gründe:

 

·         Plangebiet: Der ca. 4,2 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-45 VE umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Siemensstraße 27-49 sowie Teilflächen der Siemensstraße und der vorgesehenen Planstraße.

 

·       Aktueller Anlass der Planaufstellung: Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches erforderlich. Das Grundstück wurde von der Fa. Hamberger (Vorhabenträger) Anfang 2008 erworben, um einen Gastronomie-Großmarkt dort zu errichten. Mit Schreiben vom 21.01.2007 und vom 30.12.2008 hat die Fa. Hamberger Anträge auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Im Januar 2009 wurden die Vorhabenpläne eingereicht.

 

Planungskonzept: Auf dem Grundstück der Fa. Hamberger soll eine Halle für einen Gastronomie-Großmarkt mit ca. 18.000 m2 Grundfläche, ca. 20.450 m2 Geschossfläche, ca. 360 Stellplätzen sowie einem Anlieferbereich östlich des Großmarktes entstehen (s. Anlage Konzeptlageplan des Gastronomie-Großmarktes und Ansichten, Stand 22.01.2009). Die Zufahrt zu den Stellplätzen und zur Anlieferung soll über die nördlich des Grundstückes vorgesehene überörtliche Hauptverkehrsstraße (Planstraße) erfolgen. Zwischenzeitlich ist die Erschließung des Großmarktes von der Siemensstraße aus möglich, falls die Planstraße erst später fertiggestellt wird. Mit der Möglichkeit der zwischenzeitlichen Erschließung ist eine schnellstmögliche Realisierung des Großmarktes gewährleistet.

 

·                     Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele für den Bereich des ehem. Güterbahnhofes Moabit, wurde im August 2007 ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Land Berlin und der DB AG geschlossen.

·                      

·       Baurecht, bestehende Bauleitpläne und Straßenplanung: Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-45 VE (s. Anlage, Entwurf Stand 28.01.2009) umfasst u. a. ehemaliges planfestgestelltes Bahngelände des Güterbahnhofes Moabit. Die Planfeststellung wurde mit Bescheid des Eisenbahnbundesamtes vom 06.08.2008 größtenteils aufgehoben. Lediglich einige Leitungsflächen und eine Trafostation wurden nicht freigestellt, da sie noch für den Bahnverkehr benötigt werden. Diese Anlagen werden von der DB AG verlegt, und danach werden auch diese Flächen vom Eisenbahnbundesamt freigestellt. Für die vom Eisenbahnbundesamt freigestellten Flächen gilt § 35 BauGB.

 

Der Flächennutzungsplan sieht für das Gebiet noch eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße und Bahnflächen vor. Es wurde bereits ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes eingeleitet, mit dem Ziel, eine Hauptverkehrsstraße und gewerbliche Bauflächen für den Planbereich auszuweisen. In der Bereichsentwicklungsplanung ist für den Planbereich noch eine Grünfläche (Parkanlage) und eine übergeordnete und sonstige Hauptverkehrsstraße dargestellt.

 

Für die Planstraße zwischen der Wilhelmshavener Straße und der Beusselstraße (2. Bauabschnitt) wird ein Planfeststellungsverfahren nach dem Berliner Straßengesetz durchgeführt. Die Flächen für die Planstraße wurden bereits von der DSK für das Land Berlin erworben, und das Planfeststellungsverfahren für die Planstraße wird demnächst eingeleitet. Der 1. Bauabschnitt der Planstraße zwischen der Perleberger Straße und der Wilhelmshavener Straße befindet sich bereits im Bau, und wird demnächst fertiggestellt.

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine.

Die Kosten der Veröffentlichungen in der Tagespresse werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

b)  Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      Keine.

 

Berlin, 10.02.2009

 

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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