Drucksache - 1154/III  

 
 
Betreff: Doppelnutzung des Sportplatzes OSZ Gesundheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.02.2009
2. Beschluss vom 20.02.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.09.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                             . September 2009

Abt. Bildung und Kultur                                                                          (: 9018-33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drs.-Nr. 1154/III

Mitte von Berlin 

                                               

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über

                       

Doppelnutzung des Sportplatzes OSZ Gesundheit

                                               

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2009 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1154/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass die Sportflächen des OSZ Gesundheit in der Schwyzer Straße auch von den Schülern der Gottfried-Röhl-Grundschule genutzt werden können. Die Mitnutzung sollte über einen Schlüsselvertrag geregelt werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am   08.09.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Direkt neben der Gottfried-Röhl-Grundschule liegt der im Fachvermögen des Sportamts liegende Sportplatz Ungarnstraße 65. Dieser Sportplatz war bisher mit einem Rasenbelag versehen. Die durch diesen Belag verursachten geringen wöchentlichen Nutzungszeiten haben eine über den Vereinssport hinausgehende Mitnutzung des Sportplatzes durch die Gottfried-Röhl-Grundschule verhindert.

 

Die Umwandlung dieses Sportplatzes in ein Kunstrasenspielfeld, das die Nutzungszeiten erheblich erweitert, ist formuliertes Ziel des Sportentwicklungsplans 2006, konnte aber wegen fehlender Finanzmittel und baufachlicher Dringlichkeiten auf anderen Sportplätzen bisher nicht umgesetzt werden. Daher wurde in die Investitionsplanung 2009-13 eine entsprechende Maßnahme aufgenommen und sollte in den Jahren 2011 und 2012 umgesetzt werden.

 

In Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms 2009 konnte die Maßnahme "Umwandlung des Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf dem Sportplatz in der Ungarnstraße 65" jedoch nun kurzfristig und durch Verzicht auf eine andere Maßnahme realisiert werden.

 

In diesem Zusammenhang wurde mit dem verantwortlichen Sportlehrer auch die Schaffung von Sportmöglichkeiten für die Gottfried-Röhl-Grundschule besprochen und in die Planung aufgenommen. Somit konnten wir jetzt dem lange gehegten Wunsch der Schule entsprechen und ab Schuljahresbeginn 2009/10 Zeiten für den Schulsport auf dem in unmittelbarer Nachbarschaft liegendem Sportplatz zur Verfügung stellen. Neben einem Kunstrasenspielfeld werden für die Schülerinnen und Schüler eine 200-m-Rundlaufbahn, eine Sprintstrecke (3 Bahnen) aus Kunststoff und eine Weitsprunganlage errichtet. Die Gesamtanlage wird Anfang September 2009 fertiggestellt sein.


Mit dieser Lösung wird den Interessen der Grundschule besser entsprochen. Auf die direkte Umsetzung des BVV-Beschlusses wird daher verzichtet, der eigentlichen Intention des Beschlusses, nämlich der Schaffung einer nahe der Schule gelegenen Sportmöglichkeit ist mit der gefundenen Lösung aus Sicht des Bezirksamts entsprochen worden.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Finanzierung im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms 2009

                       

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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