Drucksache - 1152/III  

 
 
Betreff: Nutzungszeiten für Sport im Bezirk ausweiten - Temporäre Sporthalle am Nordbahnhof ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Reschke Fraktion der SPD Neuhaus Fraktion Bündnis 8ü90/Die Grünen Bertermann Fraktion der FDP Pawlowski, Urchs Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der FDP
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.02.2009
2. Beschluss vom 20.02.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2010
5. Beschluss vom 20.05.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                1152/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Nutzungszeiten für Sport im Bezirk ausweiten – Temporäre Sporthalle am Nordbahnhof ermöglichen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1152/III):

 

1.   Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin begrüßt und unterstützt das Vorhaben, durch die Errichtung einer multifunktionalen Sporthalle auf dem Bereich des geplanten Sportfunktionsgebäudes die Nutzungszeiten für die Sportanlage am Nordbahnhof auszuweiten und somit für den südlichen Bereich der Sportanlage eine ganzjährige Nutzung zu ermöglichen.

2.   Das Bezirksamt wird ersucht, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die die Umsetzung des Vorhabens zeitnah sicherstellen.

3.   Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin unterstreicht die bezirkliche Zielsetzung zur Errichtung einer eigenen Sportanlage am Nordbahnhof gemäß dem Bebauungsplan I-52a und versteht die aktuelle Initiative als eine sinnvolle und insbesondere für die Schülerinnen und Schüler des Bezirks Mitte wichtige Zwischennutzung, die offene niedrigschwellige und kostengünstige Sportangebote gewährleisten soll, bis der Bezirk Mitte die für die Errichtung einer eigenen Sportanlage erforderlichen finanziellen Mittel aufbringen kann. Um die Fläche mit dem Ende des Pachtvertrages für den Bezirk verfügbar zu erhalten, wird das Bezirksamt ersucht, in den Verhandlungen mit BeachMitte darauf zu hinzuwirken und letztlich vertraglich zu fixieren, dass BeachMitte mit dem Ende des Pachtvertrages auf eigene Kosten das Gebäude zurückbauen wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am 13.04.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Der Mieter und Betreiber Beach-Volleyball beabsichtigte eine auf 15 Jahre befristete Dreifachsporthalle in Leichtbauweise zu errichten. Um die Finanzierbarkeit sicher zu stellen, soll diese nun auf die Laufzeit des Pachtvertrages von 25 Jahren verlängert werden und auch eine verfestigte Baustruktur erhalten.

 

Da von der beabsichtigten baulichen Ausnutzung nicht unerhebliche städtebauliche Auswirkungen zu erwarten sind, muss für die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der bestehende Bebauungsplan I-52a geändert werden. Entgegen der Festsetzung eines Sportplatzes ohne nennenswerte bauliche Aufbauten, berühren nun die erforderlichen Flächenneuordnungen zur öffentlichen Parkanlage und die angestrebte bauliche Ausnutzung, die Grundzüge der Planung.

 

 

Auf Mitteilung der bezirklichen Planungsabsicht bei der zuständigen Senatsverwaltung wurde festgestellt, dass bei Einleitung des Verfahrens mit der beabsichtigten Größe der Sporthalle eine Änderung der Ausweisungen des Flächennutzungsplans von Berlin für eine gedeckte Sportanlage erfolgen muss. Die erforderliche Senatsvorlage zur Berichtigung wird SenStadt vorbereiten. Die Festsetzung des Bebauungsplanes ist erst möglich, wenn Senat und ggf. Abgeordnetenhaus der Berichtigung zugestimmt haben.

Das Planverfahren wird nach § 7 AGBauGB zur Berücksichtigung dringender Gesamtinteressen Berlins durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts zum Bebauungsplanverfahren I-52a-1 ist am 16.03.2010 erfolgt.

 

Ein Entwurf für einen Mietvertrag zwischen dem Bezirk Mitte Abt. Bildung, Kultur und Finanzen, Schul- und Sportamt, Fachbereich Sport und der Beach Mitte GmbH mit Berücksichtigung des Rückbaus bis zur Aufgabe des Pachtverhältnisses liegt vor.

 

Im Mietvertrag ist unter § 10 "Rückgabe" zum Rückbau folgendes geregelt:

"... Der Vermieter kann die Beräumung des Grundstückes verlangen... Der Mieter nimmt 5 Jahre vor Ablauf des Mietverhältnisses Verhandlungen hinsichtlich des Verbleibens der Baulichkeiten auf dem Mietgrundstück, die nicht zum Mietgegenstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehörten, auf. .... Andernfalls ist der Mieter zum Rückbau und der Wiederherstellung des Zustandes verpflichtet, in dem sich der Mietgegenstand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginn befand."

 

Weiterhin wird im Mietvertrag festgehalten, was in unterschiedlichsten Runden, u.a. auch im Sportausschuss, zu diesem Thema beschlossen wurde:

"... sichert den Trainings-, Übungs- und Wettspielbetrieb für den Schul- und Vereinssport sowie für andere im öffentlichen Interesse stehender Nutzer". ....und an anderer Stelle im Vertrag (§ 5): Der Mieter stellt die Beachsportanlage für den Schul- und Vereinssport entgeltfrei zur Verfügung. ... sowie: Für den Betrieb der Sportanlage sind die Bestimmungen der Sportanlagennutzungsvorschriften ...in der jeweils geltenden Fassung maßgebend und einzuhalten.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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