Drucksache - 1145/III  

 
 
Betreff: Vignetten bei der Parkraumbewirtschaftung des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Reschke Hortig 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 10.02.2009
schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1.      Ist der Bericht in der BZ vom 05.01.2009 zutreffend, dass Betriebe im Bezirk Mitte maximal zwei Dauer-Vignetten erhalten, unabhängig von der Anzahl der im Betrieb Beschäftigten, selbst wenn es keine Parkhäuser in der Umgebung des Betriebsgeländes gibt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

2.      Ist es zutreffend, dass bei einer Ablehnung von beantragten Vignetten 29,00 € für eine Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung erhoben werden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

3.      Ist es zutreffend, dass Antragsunterlagen auf Erteilung von Vignetten nicht persönlich entgegen genommen werden und eine Vorkasse von 15,00 € für die Bearbeitungsgebühren selbst bei einer Umschreibung einer erteilten Vignette auf ein anderes Fahrzeug erhoben werden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

 

 

 
 

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