Drucksache - 1139/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung in der Reinickendorfer Straße von Gottsched- bis Wiesenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.02.2009
2. Beschluss vom 20.02.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                      1139/III

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung in der Reinickendorfer Straße von Gottsched- bis Wiesenstraße

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Straßenentwässerung der Reinickendorfer Straße im Abschnitt Gottsched- bis Wiesenstraße wird beitragspflichtig erneuert.

 

A)  Begründung:

Die BWB haben für Teile des Gebiets Berlin IV (u.a. Wedding) eine hydraulische Berechnung durchgeführt. Es wurden mehrere Staubereiche in der Abwasserableitung bei dieser Berechnung festgestellt. Als Schlussfolgerung ergab sich, dass mehrere Mischwasserkanal-Haltungen in unterschiedlichen Straßen hydraulisch erweitert werden müssen. Nur so ist sicherzustellen, dass es zu keinen überstauenden Mischwasserkanälen bei Starkregenereignissen kommt und das überstauende Mischwasser auch schnell abgeleitet werden kann.

Es ist u.a. erforderlich, den westlichen Mischwasserkanal in der Reinickendorfer Straße von Gottsched- bis Wiesenstraße von DN 420 bis 480 auf DN 800 zu erweitern. Dazu muss der vorhandene Mischwasserkanal in offener Bauweise abgebrochen und in größerer Nennweite überwiegend in gleicher und in einem Teilbereich wegen mangelnder Trassenfreiheit in neuer Trasse wieder eingebaut werden. Einige Schächte werden neu eingebaut bzw. vorhandene Schächte ersetzt.

Der westliche Mischwasserkanal ist in den Jahren 1887 und 1907 gebaut worden und gilt nach der Rechtsprechung mit einer Nutzungsdauer von über 100 Jahren als erneuerungsbedürftig.

 


                                            - 2 -

 

B)    Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (Erneuerung)

§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 915.000 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend der geplanten Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich – den Erlass der AV StrABG in der vorliegenden Fassung vorausgesetzt – ein beitragsfähiger Aufwand von 170.000 Euro ergibt, davon sind 45% = 76.500 Euro umlagefähig.

Einnahmen

Kassenwirksam werden voraussichtlich 72.000 Euro, da vier Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.

 

2.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den 10.02.2009

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                        Gothe

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen