Drucksache - 1137/III
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Text liegt vor
Abteilung Stadtentwicklung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1137/III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplanentwurf I-B5t sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-B5t.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung zu I, II:
Siehe beigefügten Abzug der Begründung zum Bebauungsplan I-B5t. Die erneute Beschlussfassung ist erforderlich, weil die Begründung zum Bebauungsplan I-B5t im Ergebnis der rechtlichen Überprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Teilen zu ergänzen war. Des weiteren wurde in den Bebauungsplan die planfestgestellten Straßenbahnlinien in den Bereichen Rosenthaler Straße und Neue Schönhauser Straße sowie die planfestgestellte U-Bahnlinie im Bereich Weinmeisterstraße nachgetragen, der Hinweis zu den planfestgestellten Straßenbahnanlagen und U-Bahnanlagen ist somit obsolet und wurde gestrichen sowie die textliche Festsetzung Nr. 2 wurde entsprechend dem Rundschreiben von SenStadt vom 18.7.2008 aus Gründen der Rechtsklarheit redaktionell angepasst. Die Ergänzungen beinhalten ausschließlich Klarstellungen und Berichtigungen. Abwägungsbelange sind nicht hinzu gekommen.
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 27.01.2009
Anlagen
- Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5t im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf) - Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5t sowie Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB - Planzeichnung
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