Drucksache - 1135/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan III-244, die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans III-244, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans III-215
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.02.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage Bereichskorrektur
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage Ergebnis
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                          1135/III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan III-244, die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans III-244, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans III-215.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.01.2009 beschlossen:

 

I.                     Die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan III-244 für die Kleingartenanlage Quartier Napoléon südlich des Charles-Corcelle-Ring im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

II.                   Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs III‑244 für die Kleingartenanlage Quartier Napoléon südlich des Charles-Corcelle-Ring im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

III.                  Der Geltungsbereich des Bebauungsplans III-244 für die Kleingartenanlage Quartier Napoléon südlich des Charles-Corcelle-Ring im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, wird im südöstlichen Geltungsbereich um eine ca. 400m² große Teilfläche reduziert. Gleichzeitig wird der an diesen Bereich angrenzende Bebauungsplan III-215 für die Kleingartenkolonie Steinwinkel im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, um diese Fläche erweitert.

IV.                Mit der Durchführung der Beschlüsse wird die Abteilung Stadtentwicklung, beauftragt.

 

Begründung:

 

zu I, II, III: Siehe Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 19.12.08 (Anlage 1).

Aufgrund von zwischenzeitlich geänderten Grundstückszuordnungen und Flurstücksbezeichnungen war es, zur eindeutigeren Verortung des Bebauungsplangebietes, erforderlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplans III-244 um eine Teilfläche zu reduzieren und diese Fläche dem angrenzenden Bebauungsplan III-215 zuzuordnen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2500.- €

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin, den 27.01.2009

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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