Drucksache - 1131/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf II-169 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes II-169
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
25.02.2009 
29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.03.2009 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.02.2009
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
3. BE zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.03.2009
5. Beschluss vom 18.06.2009

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

Text liegt vor

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1131/III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf II-169 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes II-169.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.                  Der Bebauungsplan II-169 vom 12.06.2008 mit Deckblatt vom 08.10.2008 für die Grundstücke Rostocker Straße 44 und Berlichingenstraße 8 sowie das hier nördlich angrenzende Flurstück (Flurstück 301/3), im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans II-169 vom 12.06.2008 mit Deckblatt vom 08.10.2008 für die Grundstücke Rostocker Straße 44 und Berlichingenstraße 8 sowie das hier nördlich angrenzende Flurstück (Flurstück 301/3), im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die Maßnahmen werden bis maximal 90% der Gesamtbaukosten bzw. 100% der Baukosten ohne Planungskosten aus zweckgebundenen Einnahmen der Städtebauförderung in Sanierungsgebieten sowie aus Mitteln aus dem Programm stadtweite Maßnahmen in Höhe von maximal 500.000,-- € gefördert. Die Bewilligung dieser Mittel ist für das Jahr 2007 erfolgt (Kapitel 1295, Titel 88305).

 

Darüber hinaus gehende Fertigstellungskosten sowie eventuell notwendige Altlastenberäumung werden aus Kapitel 4610, Titel 89331 (Sanierungsförderungsmittel) finanziert. Die notwendigen Mittel (387.000,-- €) sind für die Jahre 2008 / 2009 im Haushalt eingestellt.

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den 27.01.2009

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes II-169 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit (Entwurf)
  • Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Begründung zum Bebauungsplan II-169

 

 

 
 

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