Drucksache - 1115/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1115/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Rad- und Wanderweg Panke
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.01.2009 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1115/III): „Das Bezirksamt wird
ersucht zu prüfen, ob im Rahmen des weiteren Ausbaus des Rad- und Wanderweges
„Panke“ eine Querung der Badstraße parallel zur Panke gebaut werden kann.“ Das Bezirksamt hat am
23.03.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversamm-lung dazu Nachfolgendes
als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die Einrichtung einer
Querungsmöglichkeit der Badstraße parallel mit der Panke wird seitens des
Straßen- und Grünflächenamtes vom Grundsatz her unterstützt, jedoch ergab die
Prüfung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass diese
Querung technisch nicht machbar bzw. der erforderliche bauliche Aufwand
wirtschaftlich nicht vertretbar ist. In diesem Bereich des
Brückenbauwerkes weist die Badstraße zwischen Nord- und Südfahrbahn einen
Höhensprung auf. Damit wäre für eine Mittelquerung eine Angleichung der
Straßenhöhen der Fahrbahnen notwendig. Dazu wäre ein massiver Eingriff ins
Brückenbauwerk, das neben der Unterführung der Panke zusätzlich durch den
Tunnel der U-Bahnlinie U8 unterquert wird, erforderlich. Hinzu kommt, dass bauliche Veränderungen
an der Badstraße als Teil des gesamtstädtischen Hauptstraßennetzes und in
unmittelbarer Nähe zum lichtsignalgeregelten Knotenpunkt
Badstraße/Kolonie-/Schweden-/Exerzierstraße unter Genehmigungsvorbehalt der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Verkehrslenkung Berlin stehen. Seitens des Straßen- und
Grünflächenamtes Mitte wird daher die gemeinsame Führung des Fuß- und
Radverkehrs - über den lichtsignalisierten Knotenpunkt und über die vorhandene
Fußgänger- und Radfahrerbrücke hinter der Badstraße 41 zurück auf den Pankeweg
- als einzige machbare Lösung bewertet. -
2 - Diese Führung des Fuß- und
Radverkehrs ist zudem erheblich verkehrssicherer, als eine ungeregelte Querung
im Kurvenbereich der vierspurigen, stark befahrenen Badstraße. Die Wegeverlängerung von ca. 100 m
gegenüber einer Querung in Verlängerung der Gropiusstraße ist in Abwägung aller
o. g. Sachverhalte hinnehmbar. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin, den 23. März 2010
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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