Drucksache - 1115/III  

 
 
Betreff: Rad- und Wanderweg Panke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Mahr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2009 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.01.2009
2. Beschluss vom 23.01.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.04.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                1115/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Rad- und Wanderweg Panke

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.01.2009 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1115/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Rahmen des weiteren Ausbaus des Rad- und Wanderweges „Panke“ eine Querung der Badstraße parallel zur Panke gebaut werden kann.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.03.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversamm-lung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit der Badstraße parallel mit der Panke wird seitens des Straßen- und Grünflächenamtes vom Grundsatz her unterstützt, jedoch ergab die Prüfung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass diese Querung technisch nicht machbar bzw. der erforderliche bauliche Aufwand wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

 

In diesem Bereich des Brückenbauwerkes weist die Badstraße zwischen Nord- und Südfahrbahn einen Höhensprung auf. Damit wäre für eine Mittelquerung eine Angleichung der Straßenhöhen der Fahrbahnen notwendig. Dazu wäre ein massiver Eingriff ins Brückenbauwerk, das neben der Unterführung der Panke zusätzlich durch den Tunnel der U-Bahnlinie U8 unterquert wird, erforderlich.

 

Hinzu kommt, dass bauliche Veränderungen an der Badstraße als Teil des gesamtstädtischen Hauptstraßennetzes und in unmittelbarer Nähe zum lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Badstraße/Kolonie-/Schweden-/Exerzierstraße unter Genehmigungsvorbehalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Verkehrslenkung Berlin stehen.

 

Seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte wird daher die gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs - über den lichtsignalisierten Knotenpunkt und über die vorhandene Fußgänger- und Radfahrerbrücke hinter der Badstraße 41 zurück auf den Pankeweg - als einzige machbare Lösung bewertet.

 

 


                                                                        - 2 -

 

 

Diese Führung des Fuß- und Radverkehrs ist zudem erheblich verkehrssicherer, als eine ungeregelte Querung im Kurvenbereich der vierspurigen, stark befahrenen Badstraße.

Die Wegeverlängerung von ca. 100 m gegenüber einer Querung in Verlängerung der Gropiusstraße ist in Abwägung aller o. g. Sachverhalte hinnehmbar.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

 

Berlin, den 23. März 2010            

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                        Gothe

Bezirksbürgermeister                                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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