Drucksache - 1101/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungs-plans 1-18B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2009 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.01.2009
Anlage 1 zur VzK
Anlage 2 zur VzK

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 1101/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans 1-18B

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.01.2009 beschlossen:

 

 I.     Die Auswertung der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-18B für die Grundstücke der Wöhlertstraße, Pflugstraße, Schwarzkopffstraße und die Grundstücke Chausseestraße 43-58 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu einer Änderung der Planung geführt. Die Grundstücke Chausseestraße 43 und 57,58 werden teilweise als Mischgbiet festgesetzt.

 

II.     Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-18B für die Grundstücke der Wöhlertstraße, Pflugstraße, Schwarzkopffstraße und die Grundstücke Chausseestraße 43-58 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Begründung:

 

Die detaillierte Begründung bitten wir der Anlage „Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit“ zu entnehmen.

 

Die Auswertung der Beteiligung hat zum Ergebnis, dass das Grundstück Chausseestr. 43/Schwarzkopffstraße 28 und die Grundstücke Chausseestraße 57 und 58 in einer Tiefe bis 40m von der Straßenbegrenzungslinie an, vom Allgemeinen Wohngebiet in Mischgebiet geändert werden. Den Einsprüchen der Bürger wird dahingehend gefolgt, ohne das vorrangige Ziel des Bebauungsplans, die Sicherung des Wohnungsbestandes, zu gefährden. Die Grundstücke sind unbebaut und befinden sich an der Durchgangsstraße.

 

Auf Grund der Änderung muss eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 


- 2 -

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 i.V.m.§ 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

 

ca. 2000.- €

 

b)            Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin, 06.01.2009

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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